Beselich. Mitglieder der Einsatzabteilungen der Beselicher Feuerwehren sollen auf Kosten der Gemeinde einen sogenannten Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen machen dürfen. Dies hat die CDU-Fraktion zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung am Montag, 23. Mai, 20 Uhr, im Rathaus beantragt ...
Einweisung und Prüfung sollen die Feuerwehren in den einzelnen Ortsteilen oder eine Feuerwehr aus einem anderen Ortsteil übernehmen. Alternativ könne auch ein externer Fahrlehrer hiermit beauftragt werden, so der Antrag.
Die CDU begründete ihren Antrag damit, dass Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B nur noch Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren dürfen. Die nach altem Recht gegebene Möglichkeit, Feuerwehrfahrzeuge bis 7,5 Tonnen führen zu dürfen, bestehe nicht mehr. Da in den Feuerwehren einzelner Beselicher Ortsteile die Einsatzfahrzeuge ein Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dürften viele jüngere Einsatzkräfte oder Betreuer der Jugendfeuerwehr diese Fahrzeuge nicht bewegen. Dies erschwere den Übungsablauf erheblich, so die CDU. Laut Hessischer Fahrberechtigungsverordnung sei es für ehrenamtliche Feuerwehrleute möglich, eine kleine (bis 4,75 Tonnen) oder eine große (bis 7,5 Tonnen) Fahrberechtigung zu erlangen. (nnp)
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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