Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei. Limburg. Wer in der Silvesternacht vor dem Dom den Beginn des neuen Jahres feiern will, darf weder Feuerwerk dabei haben noch zünden. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf der Domplatte ist nicht erlaubt. Feuerwerk ist grundsätzlich in unmittelbarer Nähe von Kirchen verboten. Das gilt im Übrigen für die gesamte Altstadt, denn auch in der Nähe von Fachwerkhäusern darf kein Feuerwerk gezündet werden – zu groß ist die Gefahr, dass ein Brand entsteht ...

Damit das Feuerwerk nicht zum Fiasko wird

Silvester mit Feuerwerk zu feiern, macht großen Spaß. Damit nichts Schlimmes bei der Knallerei passiert, sollten ein paar wichtige Regeln eingehalten werden. Und: Nicht überall ist Pyrotechnik erlaubt – an Kirchen, Krankenhäusern und Altenheimen ist es ebenso verboten wie in der Nähe von Fachwerkhäusern.

Die Stadt Limburg hat angekündigt, dass Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamts in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen. Hintergrund sind die erschütternden Ereignisse von der Silvesterfeier in Köln vergangenes Jahr. Dort war es zu zahlreichen Übergriffen und sexuellen Belästigungen gekommen.

Polizei kontrolliert

Wer über die Straßen und Gassen den Weg am Silvesterabend auf die Domplatte sucht, wird mit Kontrollen rechnen müssen. Wer dabei Feuerwerkskörper mit sich führt, kann sie entweder sofort entsorgen oder muss sich einen anderen Ort zum Feiern suchen.

Damit der Start ins neue Jahr ohne schwere Verletzungen gelingt, raten Polizei und Feuerwehr dringend zu Vorsicht beim Umgang mit Feuerwerkskörpern. Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, weil Feuerwerkskörper nicht nach Gebrauchsanleitung verwendet oder illegale oder selbstgebaute Silvesterböller abgebrannt werden.

Der Einsatz von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland streng geregelt: Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Silvesterfeuerwerk nutzen, und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller.

  • Auto sicher abstellen
  • Um sicherzugehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit sichere Böller zu erhalten, sollten man diese ausschließlich in regulären Geschäften erwerben. Niemals sollten die Knaller bei „fliegenden“ Händlern, auf Festen oder Veranstaltungen, gekauft werden. Ebenso sollte man die Finger von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland lassen, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind.
  • Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selber basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich!

Die Polizei gibt folgende Tipps zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:

  • Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
  • Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
  • Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
  • Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
  • Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (zum Beispiel Klappfüße) vorhanden, diese unbedingt nutzen.
  • Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (zum Beispiel schwere Flaschen) verwenden.
  • Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
  • Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
  • Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und im Hausmüll entsorgt werden.

Werden Böller und Raketen in der Silvesternacht ordnungsgemäß abgefeuert, ist die Gefahr für Schäden am Auto relativ gering. Eine ausgebrannte Rakete, die direkt auf dem Autodach oder der Motorhaube landet, verursacht meist keine Schäden. Fliegen Feuerwerkskörper jedoch aus kurzer Entfernung auf das Auto und brennen dort ab, können Brand- und Schmauchspuren sowie zerspringende Scheiben die Folge sein. Für derartige Schäden haftet der „Absender“ des Geschosses. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben, wie der ADAC mitteilt. Bei Vandalismus kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.

Allen, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät der ADAC, das Fahrzeug in der Silvesternacht am besten in einer Garage oder in ruhigen Seitenstraßen zu parken.

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

 


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