logo wittich knoten rundschauMengerskirchen. Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sind bei jedem Notfall auf deutlich sichtbar angebrachte Hausnummern angewiesen, um den Einsatzort schnellstmöglich zu finden ...

Nach dem Bundesbaugesetz ist jeder Eigentümer verpflichtet, sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Die Hausnummern müssen dabei von der Straße aus, in die das Haus einnumeriert ist, gutlesbar sein. Damit die Hausnummern gut lesbar sind, müssen diese in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der der Straße zugekehrten Seite des
Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke angebracht sein. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern auch am Grundstückszugang angebracht werden.

Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern.

Was die Gestaltung der Hausnummernschilder anbelangt ist der Eigentümer in seiner Entscheidung frei. Dabei sollten aber "abstrakte" Nummerierungen, die zwar schmücken, aber ansonsten wenig nützlich sind grundsätzlich vermieden werden. Beispiele für schlecht sichtbare Hausnummern sind: verdeckte Nummern, Hausnummern mit der gleichen Farbe wie ihr Untergrund, schlecht sichtbare Anbringung (Schlecht erkennbare Hausnummerierungen können im Notfall wertvolle Zeit kosten. Deshalb: Prüfen Sie die Einsehbarkeit Ihrer Hausnummer!

Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Wittich Verlage KG, Höhr-Grenzhausen.

 


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Das kann bei uns JEDER, zumindest als Unterstützer im Feuerwehrverein und wer geistig und körperlich in der Lage und Willens ist, kann auch aktiv in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr, in einer Einsatzabteilung oder bei der Feuerwehrmusik mitmachen!

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Lehrgang Maschinist
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30. Apr. 2024
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