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HessenWiesbaden. Die Hessische Landesregierung hat die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen des Landes Hessen zur Förderung des Brandschutzes (Brandschutzförderrichtlinie) überarbeitet und in der Fassung vom 15. Juni 2009 neu herausgegeben, die rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt und in Kürze im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht wird ...


Veränderungen im Vergleich zur bisher geltenden Brandschutzförderrichtlinie betreffen die Anlage 2a, in der die Feuerwehrfahrzeugtypen an den aktuellen Stand der Normung angepasst wurden. Gleichzeitig erfolgte eine Anpassung der zuwendungsfähigen Ausgaben an das aktuelle Preisniveau für Fahrzeuge in der erforderlichen Mindestausstattung.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben für Einsatzleitfahrzeuge ELW 1 wurden überproportional angehoben, weil die Kommunikationseinrichtungen umfangreicher geworden sind. Eine teilweise Kompensation wird durch die moderat auf zwölf Jahre verlängerte Regelnutzungsdauer für diesen Fahrzeugtyp erreicht, die auch schon bisher in den überwiegenden Fällen ausgeschöpft oder sogar überschritten worden ist.

Die Aufnahme des neu genormten StLF 10/6 wurde als unumgänglich angesehen, um die inzwischen sehr groß gewordene Lücke zwischen den genormten Fahrzeugen TSF-W (6.300 kg) und LF 10/6 (11.000 kg) schließen zu können.

In Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden soll den unterschiedlichen Strukturen der hessischen Landkreise bei der Gewährung von Zuwendungen im Brandschutz stärker Rechnung getragen werden. Dort liegt die Zahl der vorhandenen, als zuwendungsfähig anzusehenden Feuerwehrfahrzeuge, je nach Größe des Landkreises zwischen ca. 100 und ca. 300 Fahrzeugen. Damit müssen bei gleicher Nutzungsdauer im größten Kreis jährlich durchschnittlich drei Mal so viele Fahrzeuge ersetzt werden, wie im kleinsten. Bei der Zahl der Feuerwehrhäuser innerhalb eines Kreises liegt die Spanne zwischen 28 und ca. 220. Die Anzahl der Zuwendungen für die einzelnen Landkreise wird sich deshalb auch daran orientieren, die Wartezeiten stärker zu berücksichtigen, mit dem Ziel, landesweit gleichmäßig zu fördern.

Auf der Tagung des Brandschutzaufsichtsdienstes am 23.- 24. April 2009 wurden auch die Kreisbrandinspektoren in Anwesenheit der Spitze des Landesfeuerwehrverbandes über diese Vorgehensweise in Kenntnis gesetzt.

Die zentralen Beschaffungsaktionen für TSF und TSF-W, die bisher schon aus organisatorischen Gründen außerhalb der Prioritätenlisten gelaufen sind, werden auch zukünftig in dieser Form weitergeführt. Dadurch können die notwendigen Ersatzbeschaffungen für Feuerwehren in ländlichen Bereichen zeitnah und kostengünstig ermöglicht werden. Im Februar 2009 wurde gerade erst wieder ein Auftrag über 31 Fahrgestelle für TSF-W erteilt. Eine ebenfalls für dieses Jahr geplante Landesbeschaffungsaktion für TSF und KLF wird noch so lange zurückgestellt, bis eine Entscheidung in der aktuellen Diskussion über eine Lockerung der Fahrerlaubnisvorschriften für Feuerwehrangehörige gefallen ist, weil dies entscheidend für die Gewichtsklasse der zu beschaffenden Fahrgestelle ist.

[Hier] in unserem Downloadbereich ist die neue Richtlinie verfügbar.

Quelle: Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

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