
Die Lagedarstellung auf den einzelnen Führungsebenen mittels taktischer Zeichen stellt einen wesentlichen Bestandteil der Informationsverarbeitung in Führungsstellen dar und ist die Voraussetzung für eine effektive Lagebeurteilung. Im Sinne einer „gemeinsamen Sprache” ist es notwendig, sich organisations- und länderübergreifend auf ein System von Zeichen mit entsprechenden Bedeutungen zu einigen, um sich verständigen zu können.
Die Regelung dieses Systems erfolgte bisher für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch die Polizeidienstvorschrift 102/Dienstvorschrift 102 (PDV 102 / DV 102). Diese Dienstvorschrift wurde am 09.02.1995 außer Kraft gesetzt. An ihrer Stelle regelt nun die Polizeidienstvorschrift 102 den Bereich taktischer Zeichen bei der Polizei. Die Zeichen für die Fachdienste des ehemaligen erweiterten Katastrophenschutzes wurden in dieser neuen Vorschrift nicht mehr geregelt.
Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutzes zu sehen. Ein wesentlicher Aspekt dieser Neukonzeption ist es, von der Bundesseite her für den Katastrophenschutz keine Strukturvorgaben mehr zu machen. Dies führt derzeit zu erheblichen Veränderungen in den Strukturen des Katastrophenschutzes auf Länderebene und in den Organisationen. In Zeiten des nicht unproblematischen Zerfalls von einheitlichen Strukturen im Katastrophenschutz, der in der Helferschaft teilweise zur Orientierungslosigkeit führt, sollte es das Ziel aller in der Gefahrenabwehr Beteiligten sein – dies schließt übergangslos im Sinne eines durchgängigen Systems die tägliche Gefahrenabwehr und die Bewältigung von Katastrophen ein –, auf dem Hintergrund bewährter Strukturen Kontinuität zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund wurde durch die Projektgruppe Harmonisierung der Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz im Einvernehmen mit dem Deutschen Feuerwehrverband, den Hilfsorganisationen und der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk und auf der Grundlage einer Entwurfs-Unterlage einer Arbeitsgruppe des Arbeitskreises V der Innenminister/-senatoren der Länder folgende Dienstvorschrift erstellt. Sie stellt somit eine abgestimmte und organisationsübergreifende Regelung für den Bereich der Taktischen Zeichen in der Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutz dar und wurde bereits von der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, dem Arbeiter-Samariter-Bund, dem Deutschen Roten Kreuz und dem Malteser Hilfsdienst organisationsintern eingeführt.
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