logo kjfHessen. Das Hessische Statistische Landesamt hat mit Schreiben vom Januar 2015 einen Teil der in Hessen tätigen und öffentlich geförderten Verbände und Jugendgruppen („Freie Träger der Jugendarbeit“) zur Abgabe von umfangreichen Statistiken über die geleistete Jugendarbeit aufgefordert ...

Diese Statistik ist zusätzlich zu den schon bereits vorhandenen Datenerfassungen für die Jugendfeuerwehren nicht leistbar und aus Sicht der Hessischen Jugendfeuerwehren auch nicht notwendig. Folgende Gründe sind dafür ausschlaggebend:

Zum heutigen Stand ist unklar welche Daten zu erfassen sind. Die Informationsschreiben und Musterstatistiken enthalten dazu unpräzise Angaben.
Die genannten Abfragen bedeuten einen erheblichen Mehraufwand für unsere ausschließlich ehrenamtlichen Betreuer, den diese neben der normalen Jugendarbeit nicht leisten können.

Die Jugendfeuerwehren verfügen bereits über ein umfangreiches Berichtswesen, welches in großen Teilen die jetzt neu abgefragten Daten beinhaltet. Eine weitere Erfassung in einem Internetportal mit geringfügig abgeänderten Vorgaben würde eine erneute Erfassung notwendig machen und eine separate Erfassung erfordern.

Die öffentliche Förderung der Jugendarbeit erfolgt schon jetzt ausschließlich gegen Nachweis. Projektbezogene Förderungen müssen im konkreten Einzelfall detailliert aufgeschlüsselt werden und es sind entsprechende Nachweise (Rechnungen, Durchführungsnachweise, Teilnehmerlisten usw.) bei den Zuschußgebern vorzulegen.

Die wenigen regelhaften Förderungen für die laufende Jugendarbeit müssen ebenfalls detailliert nachgewiesen werden. Hier seien als Beispiel die Förderung von Planstellen durch den Hessischen Jugendring oder lokale Förderungen der Jugendfeuerwehrarbeit durch Lieferung von Ausstattung genannt. Auch hier muß gegenüber der Gemeinde oder Stadt ein Nachweis erbracht werden, daß diese Beschaffungen notwendig sind und auch konkret genutzt werden bzw. dem Hessischen Jugendring Rechenschaft über die Tätigkeit der Bildungsreferenten abgelegt werden.

Des Weiteren ist unklar, welche Gruppen konkret in einzelnen Berichtsjahren öffentliche Förderungen erhalten und somit berichtspflichtig sind. Hier gibt es durch die gute Zusammenarbeit der Jugendfeuerwehren vielfach Zusammenschlüsse einzelner Gruppen, die Förderungen für Projekte oder Fahrten erhalten. Diese werden ebenfalls im Einzelfall nachgewiesen. Andererseits ist nicht klar, wer denn eine entsprechende Statistik erstellen müsste.

Der Delegiertentag der Hessischen Jugendfeuerwehr möchte aus den vorgenannten Gründen beschließen, das statistische Landesamt aufzufordern:

  • die Erhebung der Daten nicht bei den Jugendfeuerwehren auf Ortsteil, Stadt-/Gemeinde-, Kreis- oder Hessischer Ebene durchzuführen
  • die Datenerhebung landesweit einheitlich für ALLE geförderten Angebote durchzuführen
  • die Daten direkt bei den Zuschußgebern der öffentlichen Hand abzufragen, wo diese bereits vorliegen

Bad Nauheim, 31. Mai 2015


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