BESELICH-OBERTIEFENBACH (red). Wie wollen wir in unserem Verein mit Menschen umgehen, die sich demokratiefeindlich äußern? ...
Vereine dürfen Feinde der Demokratie ausschließen
Dürfen sich Vereine politisch positionieren, und welche Werte hat unser Verein eigentlich in der Satzung stehen? Um diese Fragen ging es an einem Informationsabend für Vereine und Verbände im Bürgerhaus Obertiefenbach.
Die Fachstelle für Demokratieförderung und Extremismusprävention (DEXT) des Landkreises Limburg-Weilburg hatte den Abend organisiert, gemeinschaftlich mit dem Sachgebiet Sport und Ehrenamt des Landkreises, dem Sportkreis Limburg-Weilburg, der Kreisjugendfeuerwehr und dem Kreisjugendring.
Nina Reip, Leiterin der Geschäftsstelle des „Netzwerks Sport & Politik für Fairness, Respekt und Menschenwürde“ bei der Deutschen Sportjugend, erklärte den anwesenden Vereinsvertretern, dass die Frage um politische Neutralität im Verein ein Dauerbrenner sei. Oft befürchteten Vereine den Verlust der Gemeinnützigkeit bei einer öffentlichen, gesellschaftspolitischen Stellungnahme. Reip stellte ein rechtswissenschaftliches Gutachten vor, das klare Antworten dazu liefert: Parteipolitische Äußerungen sind demnach immer unvereinbar mit der Gemeinnützigkeit. Allerdings dürfen Vereine laut Gutachten sehr wohl außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen oder gesellschaftspolitischen Themen Stellen nehmen und auf ihre demokratischen Werte hinweisen oder sogar an einer Demonstration teilnehmen, wenn diese vereinbar mit dem Grundgesetz ist.
Wenn Vereine Parteipolitiker zu Feierlichkeiten einladen oder Vereinsräumlichkeiten an Parteien vermieten, dann dürfen sie nicht bestimmte Parteien bevorzugen, sondern müssen diese gemäß dem Rechtsgutachten unbedingt gleichbehandeln. Nina Reip sagte außerdem, dass Vereine ihre Werte in die Satzung aufnehmen können, zum Beispiel eine Extremismusklausel: Darin wird betont, dass der Verein auf der Grundlage der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und dass Mitglieder, die eine mit diesen Grundsätzen unvereinbare Gesinnung im Vereinsleben offenbaren, aus dem Verein ausgeschlossen werden.
Hinweis: Verwendung der Artikel mit freundlicher Genehmigung der Nassauischen Neuen Presse.