Tagesordnung:
- Eröffnung und Begrüßung
- Totenehrung
- Grußworte**
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Aussprache und Beschluss über die Niederschrift der letzten Delegiertenversammlung 2014
- Vorstellung „Quiz“
- Jahresbericht 2014 der Kreisjugendfeuerwehrwartin
- Aussprache über die Jahresberichte der Fachgebiete 2014*
- Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2014 und Haushaltsvoranschlag 2015*
- Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers sowie der Kreisjugendfeuerwehrleitung
- Wahl von drei Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2015
- Ehrungen
- Wahl eines Wahlausschusses
- Neuwahl der Kreisjugendfeuerwehrleitung (auf die Dauer von 3 Jahren)
a) Wahl einer/es Kreisjugendfeuerwehrwart/in
b )Wahl einer/es Schriftführer/in
c) Wahl einer/es Kassierer/in
d) Wahl einer/es FG-Leiter/in Begegnungen
d )Wahl einer/es FG-Leiter/in Begegnungen
e) Wahl einer/es FG-Leiter/in Öffentlichkeitsarbeit
f) Wahl einer/es FG-Leiter/in Webseite
g) Wahl einer/es FG-Leiter/in Lehrgangs- und Bildungsarbeit
h) Wahl einer/es FG-Leiter/in Mitarbeit mit anderen Jugendverbänden
i) Wahl einer/es FG-Leiter/in Jugendforum
j) Wahl zweier FG-Leiter/in Wettbewerbe
k) Wahl eines/er FG-Leiter/in Veranstaltungen
l) Wahl eines/er FG-Leiter/in Mädchen- & Jungenarbeit
m) Wahl zweier gleichberechtigter Stellvertretender Kreisjugendfeuerwehrwarte/innen - Anträge und Wünsche
- Verschiedenes
* Die jeweiligen Unterlagen sind in der Delegiertenmappe zur Delegiertenversammlung enthalten.
** Die Gastredner werden gebeten ihre Grußworte unter TOP 3 möglichst kurz (max. 3 Minuten) zu gestalten.
Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen.
Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuerwehrleitung sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.
Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung der 43. Delegiertenversammlung 2016 sind möglichst bis zum 21. Februar 2015 schriftlich bei der Kreisjugendfeuerwehrwartin einzureichen.
[Hier] in unserem Downloadbereich findet man die Delegiertenmappe.
Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.
Kleidung: Dienstkleidung