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Delegiertenversammlung Kreisjugendfeuerwehr (KJF)
Datum:
Samstag, 19. März 2016 -


Uhrzeit:
14:30 -

Ort:
Mehrzweckhalle Hünfelden-Ohren

Ansprechpartner:
Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg e.V. - FB Jugend

Zusätzliche Angaben:

Die Kreisjugendfeuerwehr Limburg-Weilburg lädt zur 43. Delegiertenversammlung am Samstag, den 19. März 2016, um 14.30 Uhr, in der Mehrzweckhalle in Hünfelden-Ohren ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Totenehrung
  3. Grußworte**
  4. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  5. Aussprache und Beschluss über die Niederschrift der letzten Delegiertenversammlung 2015
  6. Vorstellung „Quiz“
  7. Jahresbericht 2015 der Kreisjugendfeuerwehrwartin
  8. Aussprache über die Jahresberichte der Fachgebiete 2015*
  9. Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2015 und Haushaltsvoranschlag 2016*
  10. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassierers sowie der Kreisjugendfeuerwehrleitung
  11. Wahl von drei Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2016
  12. Ehrungen
  13. Ergänzungswahlen der Kreisjugendfeuerwehrleitung
    a) Wahl eines/er FG-Leiter/in Mädchen- & Jungenarbeit
    b) Wahl zweier gleichberechtigter Kreisjugendsprecher/innen (für die Dauer von 2 Jahren)
  14. Anträge/Wünsche
    a.) Vergabe der Ausrichtung der 44. Delegiertenversammlung 2017
  15. Verschiedenes
    a.) Auswertung Quiz „Siegerehrung

- Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten -

* Die jeweiligen Unterlagen sind in der Delegiertenmappe zur Delegiertenversammlung enthalten.
** Die Gastredner werden gebeten ihre Grußworte unter TOP 3 möglichst kurz (max. 3 Minuten) zu gestalten.

Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Führungskräfte der Feuerwehren und Jugendfeuerwehren, sowie Gäste und die Mitglieder der Fachausschüsse herzlich eingeladen.

Gemäß Jugendordnung kann jede Jugendfeuerwehr zwei stimmberechtigte Delegierte entsenden, wovon eine/r von ihnen das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darf (und möglichst Mitglied der Jugendfeuerwehr sein soll). Die Mitglieder des Kreisjugendfeuerwehrausschusses (Stadt- und Gemeindejugendfeuerwehrwarte/innen) und der Kreisjugendfeuerwehrleitung
sowie die Stadt- und Gemeindejugendsprecher/innen haben zusätzlich jeweils ein Stimmrecht.

Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung der 44. Delegiertenversammlung 2017 sind möglichst bis zum 01. März 2016 schriftlich bei der Kreisjugendfeuerwehrwartineinzureichen.

[Hier] in unserem Downloadbereich findet man die Delegiertenmappe.

Es wird erwartet, dass alle Jugendfeuerwehren der Kreisjugendfeuerwehr mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.

Kleidung: Dienstkleidung

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