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Verbandsversammlung KFV
Datum:
Samstag, 17. August 2019 -


Uhrzeit:
14:00 - 16:00

Ort:
Stadthalle Hadamar, Hospitalstraße 6

Ansprechpartner:
Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg e.V. - Vorsitzender Thomas Schmidt

Zusätzliche Angaben:

44. KFV-Verbandsversammlung des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg e. V. im Rahmen 150 Jahre FF Hadamar

Samstag, dem 17. August 2019 um 14.00 Uhr In der Stadthalle Hadamar, Hospitalstraße 6

Tagesordnung:

  1. Eröffnung und Begrüßung
  2. Übergabe des Kreisfeuerwehrverbands-Banners
  3. Gedenken der verstorbenen Kameraden
  4. Begrüßung durch Bürgermeister Herrn Michael Ruoff
  5. Ansprache des Landrates Herrn Michael Köberle bzw. des Herrn Ersten Kreisbeigeordneten Jörg Sauer
  6. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  7. Aussprache und Beschlussfassung über die Niederschrift der letzten Verbandsversammlung *
  8. Jahresbericht 2018 des Verbandsvorsitzenden mit anschließender Aussprache *
  9. Informationen zur Gründung einer Feuerwehrstiftung Limburg-Weilburg
  10. Aussprache über die Berichte der Fachbereiche 2018 *
  11. Bericht des Kreisbrandinspektors
  12. Grußworte der Gäste **
  13. Aussprache und Beschluss über Kassenbericht 2018 und Haushaltsvoranschlag 2019 *
  14. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Kassenverwalters sowie des Vorstandes
  15. Beschluss über die Anpassung der Verbandsbeiträge
  16. Änderung der Verbandssatzung (DSGVO – Synopse siehe Anlage)
  17. Wahl von drei Kassenprüfern für das Geschäftsjahr 2019
  18. Ehrungen
  19. Festlegung des Ortes für den Kreisfeuerwehrverbandstag 2022
  20. Anträge, Wünsche und Verschiedenes

Änderungen und Ergänzungen der Tagesordnung bleiben vorbehalten.

Zu dieser Verbandsversammlung sind die Delegierten, Ehrenmitglieder und Gäste, sowie die Mitglieder der Verbandsorgane herzlich eingeladen.

Die maximale Anzahl von Delegierten gemäß Verbandssatzung:

  • bei Feuerwehren bis 20 aktive Feuerwehrangehörige 1 Delegierter
  • bei Feuerwehren ab 21 aktive Feuerwehrangehörige 2 Delegierte
  • bei Feuerwehren ab 41 aktive Feuerwehrangehörige 3 Delegierte
  • bei Feuerwehren ab 61 aktive Feuerwehrangehörige 4 Delegierte

Zusätzlich sind die Stadt- und Gemeindebrandinspektoren, im Verhinderungsfall deren Stellvertreter, Delegierte.

Mitglieder des Verbandsausschusses dürfen nicht als Delegierte entsandt werden.

Anträge sowie Bewerbungen für die Ausrichtung des Kreisverbandstages 2022 sind bis spätestens 31.07.2019 beim Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes schriftlich einzureichen.

Es wird erwartet, dass alle Feuerwehren des Kreisfeuerwehrverbandes mindestens durch ihre Delegierten vertreten sind.

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