Datum:
Donnerstag, 30. August 2012 -
Uhrzeit:
19:30 - 22:00
Ort:
Feuerwehrhaus Elz, Sandweg 39
Ansprechpartner:
Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg e.V. - FB Feuerwehrvereine - Sprecher: Jürgen Freitag
Zusätzliche Angaben:
Der Fachbereich Feuerwehrvereine des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg (KFV) bietet am Donnerstag, 30. August 2012, ab 19:30 Uhr, im Feuerwehrhaus Elz, Sandweg 39, eine wichtige Infoveranstaltung für Feuerwehrvereine an.
Eingeladen sind insbesondere die Vorsitzenden der Feuerwehrvereine sowie deren Stellvertreter sowie Mitglieder von Vorständen der Feuerwehren aus dem Landkreis Limburg-Weilburg. Weitere interessierte Feuerwehrangehörige aus dem Landkreis Limburg-Weilburg sowie befreundeter Feuerwehren sind ebenfalls herzlich willkommen.
Vorgesehenes Programm:
- Begrüßung (Sprecher des FB J. Freitag)
- Hygiene bei Festivitäten (Fremdreferentin Frau J. Dünnebacke)
- Anforderungen an moderne Feuerwehrvereine zur Unterstützung der Einsatzabteilungen (T. Schmidt, KFV)
- Hilfe bei der Durchführung von größeren Festivitäten (B. Rompel, KFV)
- Diskussion: Wo kann der KFV unterstützen (alle)Aufgrund der Neuerungen im Hygienegesetz ist es nahezu unerlässlich, sich in der Lebensmittelhygiene beschulen zu lassen. Dies soll auch das Kernthema der Veranstaltung sein. Frau Jutta Dünnebacke von der Verbraucherberatungsstelle in Limburg ist berechtigt Unterweisungen in Sachen Hygiene bei Festen durchzuführen. Die Teilnahme an der Veranstaltung gilt als Einweisung und wird auch bescheinigt. Die Kosten übernimmt der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg.
Der KFV und der Fachbereich Feuerwehrvereine bedankt sich in diesem Zusammenhang bei der Feuerwehr Elz für die Zurverfügungstellung des Tagungsraumes.
Zum Hintergrund:
Die sommerliche Festsaison liegt nicht mehr fern und die Planungen für Vereinsfeste beginnen bereits landauf und landab. An fast jedem Wochenende hat die Bevölkerung die Möglichkeit, eine Feier in ihrer Gemeinde zu besuchen. Neben einem attraktiven Programm zur Geselligkeit gibt es auch ein reichhaltiges Getränke- und Speisenangebot. Die Palette reicht von Würstchen und Steaks, Gyrospfanne, Paella, Fisch- und Mettbrötchen bis hin zu einem von Vereinsmitgliedern beigesteuerten reichhaltigen Salatbuffet und einer einladenden Kuchentheke.
Einige Kommunen verlangen daher für Veranstaltungen z.B. eine „Anzeige über den vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes nach § 6 Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)“. Teilweise wird in diesem Zusammenhang auch nach entsprechenden Unterweisungen zur Hygiene gefragt.
Mit diesem Gesetz wurde die bisher bei einem vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes benötigte Gestattung durch eine Anzeigepflicht ersetzt. Feste oder Veranstaltungen mit Bewirtung müssen danach in Zukunft spätestens 4 Wochen vorher bei der Kommune angezeigt werden. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen kein Alkohol ausgeschenkt wird.
Lebensmittelhygiene hat oberste Priorität
In die Planung und Organisation, den Auf- und Abbau und vor allem für die Bewirtung der zahlreichen Gäste sind viele Helferinnen und Helfer eingebunden. Um Erkrankungen der Festgäste auszuschließen, bedarf es des verantwortungsbewussten Handels aller Beteiligten.
Fehlerhaftes Verhalten einer einzigen Person kann zur Gefährdung vieler Menschen führen. Bereits kleine Nachlässigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln
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