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Seiten für Nicht-Feuerwehrleute

Sie sind kein/e Feuerwehrmann/-frau? - Dann sind Sie auf dieser Seite richtig!

Wir, der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg, wollen als Interessenvertretung der Feuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg zur Information der Gesamt-Bevölkerung, d.h. auch der "Nicht-Feuerwehrleute", beitragen.

Aus diesem Grund haben wir diese Seiten speziell für die Besucher unseres Internetauftrittes erstellt, die noch keine Feuerwehrleute sind.

Nehmen Sie sich etwas Zeit, um sich über die Feuerwehren zu informieren.
Über die unten aufgeführten Links erhalten Sie folgende wertvolle Tipps und Informationen zur Feuerwehr:
  • Notfall – Was ist zu tun?
  • Vorsorge für längere Notfalllagen
  • Feuerwehr – Was ist das?
  • Welche Organisationsformen gibt es bei den Feuerwehren?
  • Welche Aufgaben hat die Feuerwehr?
  • Die Geschichte der Feuerwehren
  • Die Ausrüstung der Feuerwehren
  • Ausbildung und Dienst bei den Feuerwehren
  • Probleme der Feuerwehren
  • Was können Sie tun?
  • Weitere wertvolle Infos finden Sie in unserer Rubrik "Gefahrenverhütungstipps"

Interesse an der Feuerwehr?

Sie haben Interesse in einer der Feuerwehren mitzumachen?

Denken Sie immer daran: Auch Sie könnten einmal Opfer werden und auf schnelle Hilfe oder Unterstützung durch die Feuerwehr angewiesen sein.

Deshalb: Helfen und unterstützen Sie die Feuerwehren! Tragen Sie Ihren Teil zur erfolgreichen Hilfe bei!

Getreu dem nachfolgenden Motto:
logo steig-ein

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist oft nicht bewusst, dass alle Feuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg keine Berufsfeuerwehren sind. Die aktiven Frauen und Männer sind ganz normale Personen: Nachbarn, Freunde, Bekannte oder sonstige Mitbewohner. Nach einer Alarmierung eilen sie zum Feuerwehrhaus, um die Gefahren zu minimieren und den Menschen und Tieren zu helfen.

Auch vor den Feuerwehren macht der demografische Wandel nicht halt. Es werden immer weniger Einsatzkräfte. Daher suchen die Feuerwehren dringend Nachwuchs in den Einsatzabteilungen, aber auch in den Jugend- und Kinderfeuerwehren. Egal ob Kindergartenkind, Schüler, Student, Beamter, Akademiker, Handwerker, Angestellter und und und …

Jeder ist bei den Feuerwehren herzlich willkommen und wird gebraucht. Die Feuerwehr ist übrigens schon lange keine Männerdomäne mehr. Auch Frauen stehen bereits seit Jahren ihren „Mann“ und zeigen so manchem männlichen Kameraden, wo’s langgeht.

Engagiere Dich in einer der Einsatzabteilungen der Feuerwehren - ehrenamtlich zum Wohle der Allgemeinheit!

Auch unsere Kinder- und Jugendfeuerwehren suchen ständig Nachwuchs!

Kennen lernen !

Du wolltest schon immer mal die Arbeit der Feuerwehren kennen lernen?
Dann komm zu uns und schau es dir an!

Steig ein !

Du wolltest schon immer einmal mit einem Feuerwehrauto fahren?
Steig doch mal ein und fahr mit uns!

Nimm Platz !

Schon zu Kindeszeiten war es Dein Wunsch zur Feuerwehr zu gehen?
Nimm bei uns Platz und schau Dir eine unserer Übungen mal an!

Hilf mit !

Du bist hilfsbereit und möchtest anderen Menschen in der Not helfen?
Dann bist du bei uns genau richtig, wir machen das!

Neue Freunde !

Du suchst Freunde, die mit dir durchs Feuer gehen?
Genau das kannst Du bei uns erleben!

Gemeinsam stark !

Du bist ein Teamplayer und willst gemeinsam mit anderen was erreichen?
Komm zu uns, wir gehen mit Dir durch dick und dünn!

Mach mit !

Du findest die Feuerwehrtätigkeiten interessant?
Schau dir`s an und mach mit!

Sei Held !

Du wolltest schon immer einmal ein Held sein?
Nicht nur durch die Hilfe bei den Anschlägen 2001 in New York oder durch zahlreiche andere Rettungsaktionen auch hier bei uns in Deutschland stehen die Feuerwehren bei der Bevölkerung hoch im Kurs!

Tolles Gefühl !

Du kennst das Gefühl, zufrieden zu sein und sich auf die Kameraden verlassen zu können?
Dieses Gefühl haben auch die Feuerwehrleute, wenn sie anderen helfen konnten, erlebe es mit uns!

Heiße Sache !

Du willst was erleben?
Bei uns wird es die im wahrsten Sinne heiß, nicht nur bei einem Brand!

Bleib dabei !

Du hast bei einem Besuch bei uns Feuer gefangen und willst mitmachen?
Kein Problem, komm einfach weiter zu den Übungsveranstaltungen und bleib dabei!

Sag`s weiter !

Du hast Freunde, die sich auch für die Feuerwehr interessieren?
Bring sie mit und schaut mal was bei uns abgeht!


Wohin kannst Du Dich wenden?

logo info[Hier] auf unserer Seite "Die Feuerwehren im Landkreis Limburg-Weilburg" haben wir alle Informationen und Ansprechpartner unserer Feuerwehren aufgelistet. Klicke einfach auf die Feuerwehr Deines Ortes!

[Hier] auf der Seite "Steig-ein" findest du viele weitere Informationen zur Feuerwehr.

[Hier] auf der Seite "Alle brauchen Dich" findest du viele weitere Informationen zur Feuerwehr.


[Hier] in unserer Rurbik "Bürgerinfo" findest Du noch viele andere Informationen rund um das Thema Feuerwehr und wie schütze ich mich.

Die Feuerwehren helfen!

Hilf auch Du der Feuerwehr!

Schau mal rein!

Komm zu uns!

Beschreibung Feuerwehr

Feuerwehr – Was ist das?


logo dfv 112 feuerwehr

logo_dfv.gifRetten, Löschen, Bergen, Schützen – diese Aufgaben übernehmen in Deutschlands Feuerwehren mehr als eine Million Menschen. Die große Zahl ist beeindruckend und begründet in dem nahezu einzigartigen Feuerwehrsystem: Außer 28.000 Berufsfeuerwehrangehörigen bilden auch 1,03 Millionen Männer und Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren das Rückgrat des Brandschutzes. In den Werkfeuerwehren sind 33.000 Personen aktiv; 240.000 Jungen und Mädchen engagieren sich in den Jugendfeuerwehren.

In Hessen sind rund 74.000 (Stand 2013) Feuerwehrleute für die Bevölkerung rund um die Uhr zum Helfen bereit.

Natürlich sind auch Menschen mit Migrationshintergrund in den Feuerwehren aktiv, allerdings: Während der Anteil von Migranten in der Bevölkerung bei etwa 20 Prozent liegt, ist nur rund ein Prozent von ihnen in der Feuerwehr aktiv. Es ist völlig klar: Die Feuerwehr braucht in ihren Reihen mehr Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Denn sie bringen oft ein großes Plus mit – besondere Sprachkenntnisse, das Wissen um kulturelle oder religiöse Besonderheiten. Und sie setzen all dies neben dem normalen Feuerwehrwissen nach Kräften in der Praxis ein, ob nun beim Rettungs- oder beim Löscheinsatz.

Unglaublich vielfältig sind die Möglichkeiten, bei den Feuerwehren mitzuwirken. Leisten Sie Hilfe, erleben Sie eine starke Gemeinschaft – machen Sie mit!

Die Feuerwehr gehört zu den sogenannten Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Sie ist eine Hilfsorganisation, deren Aufgabe es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen und ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Hauptaufgabe ist jedoch das Retten, das Priorität vor allen anderen Aufgaben hat.

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) schreibt die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen gegen Brände und Brandgefahren (Brandschutz) und gegen andere Gefahren (Allgemeine Hilfe), die Vorbereitung der Abwehr und die Abwehr von Katastrophen (Katastrophenschutz) fest. Hierbei sollen der Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und der Katastrophenschutz den Selbstschutz der Bevölkerung durch im öffentlichen Interesse gebotene behördliche Maßnahmen ergänzen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben arbeiten die Feuerwehren u.a. mit folgenden Behörden und Organisationen zusammen:

logo_asb.gif           Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB)
Analytische Task Force Feuerwehr Mannheim (ATF)           Analytische Task Force der Feuerwehr Mannheim (ATF)
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe           Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)
logo_thw.gif           Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)
logo_polizei_bu.gif           Bundespolizei
Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V.           Deutsche Gesellschaft für KatastrophenMedizin e.V. (DGKM)
Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)            Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS)
Deutsches Institut für Katastrophenmedizin           Deutsches Institut für Katastrophenmedizin
logo_dlrg.gif           Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG)
Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF)           Deutsche Rettungsflugwacht e.V. (DRF)
logo_drk.gif           Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
logo_juh.gif           Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (JUH)
logo_malteser.gif           Malteser Hilfsdienst e.V.
logo_polizei_he.gif           Polizei Hessen
Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr           Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr (SKUKdo)
Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS) der deutschen chemischen Industrie           Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem (TUIS)
der deutschen chemischen Industrie

 

Weitere Infos

[Hier] beim Deutschen Feuerwehrverband (DFV) erhalten Sie weitere Infs zu den Feuerwehren.

In den Dialog mit der Feuerwehr kommen Sie unter anderem via Facebook: www.facebook.com/112willkommen

Notfall - Was tun

Notfall - Was ist zu tun?


Wenn eine Notsituation vorhanden ist oder gar noch Menschen oder Tiere sich in Notlagen befinden oder verletzt worden sind, muss schnell gehandelt werden. Gehen Sie hierbei wie folgt vor:
  • Leisten Sie erste Hilfe
  • Sichern Sie, falls nötig, die Schadensstelle ab
  • Bitten Sie umstehende bzw. hinzukommende Personen hierbei zu helfen
  • Rufen Sie Hilfe herbei (Mit einem Handy kann auch ohne gültige Karte jederzeit die Notrufnummer 112 angewählt werden)
Notruf 112Zum Herbeirufen von Hilfe wurde europaweit der Notruf unter der Rufnummer 112 eingeführt.

Die Polizei erreichen Sie in Deutschland unter der Notrufnummer 110.

In Deutschland kommen Sie nach der Wahl der Nummer 112 in der Regel bei einer sogenannten Leitstelle oder Rettungsleitstelle oder Zentralen Leitstelle für den Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst an, die rund um die Uhr besetzt ist. Die Leitstellenmitarbeiter sind entsprechend geschult und werden Ihnen weiterhelfen.

Die Notrufnummer 112 gilt übrigens europaweit. [Hier] auf den Seiten der EENA finden Sie hierzu weitere Angaben.


Wie setze ich einen Notruf richtig ab:

  • Wählen Sie die Notrufnummer 112
  • Bleiben Sie ruhig!
  • Sprechen klar und deutlich und machen Sie zu den folgenden 5 „W“-Fragen die entsprechenden Angaben:
  Wo ist es passiert? Ort, Straße, Hausnummer, markante Örtlichkeit (ggf. Ortsbeschreibung)
  Was ist passiert? z.B. Brand, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall
  Wie viele Verletzte? Anzahl Verletzte, und Besonderheiten (eingeklemmte Person, Person in Gefahrenzone)
  Wer meldet den Notfall? Vorname, Name, Ort, Straße, Hausummer
  Warten auf Rückfragen! Das Notrufgespräch ist nur von der Leitstelle zu beenden!
    • Wenn möglich, weisen Sie Rettungskräfte an der Straße ein, z.B. wenn Hausnummern nur schlecht erkennbar sind oder die Helfer zu einem Hinterhaus geleitet werden müssen.
    • Handelt es sich um einen Unfall mit einem Gefahrgut-Transporter, so nennen Sie bitte die oberen Zahlen auf einer der orangefarbenen Warntafel am Fahrzeug.
    • Nutzen Sie die Zeit bis zum Eintreffen der Hilfsdienste zur Hilfeleistung.
    • Versuchen Sie bis zum Eintreffen der Rettungskräfte so weit wie möglich zu helfen.

Notfallfax für Gehörlose:

Für gehörlose Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt es die Möglichkeit, einen Notruf per Fax abzusetzen. Bei Notlage den Vordruck ausfüllen und an die Zentrale Leitstelle des Landkreises Limburg-Weilburg über folgende Notrufnummern: Telefon/Fax 112 oder 06431/19222, übersenden.

[Hier] finden Sie einen Vordruck des Notfalfax als PDF.


Verhalten bei Brand:

Um die eigene Rettung oder die anderer Personen in einem Brandfall zu erleichtern, sollten Sie Kenntnisse über das richtige selbstschutzmäßige Verhalten haben.

Oberste Priorität hat die Sicherheit der Menschen.


Wenn Sie einen Brand entdecken, so sollten Sie folgende Reihenfolge beachten:
  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Melden Sie einen Notfall sofort über den Notruf 112 !
  • Für das schnelle Eingreifen der Rettungskräfte sind folgende Informationen wichtig:
    • Wo ist der Notfall eingetreten? Was ist passiert? Wie viele Verletzte? Wer ruft an? Warten Sie auf Rückfragen!
  • Ist das Feuer noch im Entstehen begriffen, unternehmen Sie schnellstens erste Löschversuche um es schon “im Keim” zu ersticken.
    • Löschversuche nur unternehmen, wenn diese ohne Selbstgefährdung möglich sind!
    • Betreten Sie niemals verqualmte Räume. Dort bilden sich tödliche Brandgase. Schließen Sie die Tür des Brandraumes.
  • Wenn Löschversuche nicht möglich sind:
    • Fenster des Raumes schließen, wenn dies ohne eigene Gefährdung möglich ist, ebenso die Tür des Raumes in dem es brennt. Hierdurch wird dem Feuer Sauerstoff entzogen.
  • Personen warnen und sich selbst in Sicherheit bringen (ggf. anderen Personen helfen).
    • Wenn Sie das Gebäude über den Treppenraum nicht mehr verlassen können, begeben Sie sich in einen sicheren Raum, schließen Sie alle Türen hinter sich und machen Sie sich am geöffneten Fenster bemerkbar.
  • Feuerwehr erwarten und einweisen (ggf. auch durch andere Personen).
  • Bis die Feuerwehr eintrifft, sollten Sie versuchen die Brandausweitung zu erschweren:
    • Tür zum Brandraum feucht halten, um Durchbrand zu verzögern oder zu verhindern!
    • Um die Aufheizung der Tür zu verzögern, können Sie, bis die Feuerwehr eintrifft, die Tür mit Wasser kühlen.
  • Wenn Sie das Gebäude oder die Wohnung, Etage verlassen müssen, darauf achten, dass keine Person zurückbleibt.
    • Türen zu Räumen in denen es nicht brennt, können wenn es die Zeit zulässt geschlossen werden, Brandschutztüren und Brandabschnittstüren sollten auf jeden Fall geschlossen sein.
    • Auf keinen Fall die Türen abschließen!
    • Bei Räumen oder Fenstern, die nur mit Schlüssel zugänglich sind, Schlüssel für die Einsatzkräfte bereithalten.
  • Brandverletzungen mit kaltem Wasser kühlen, anschließend steril abdecken, z.B. mit Alufolie, sauberen Tüchern, nach Möglichkeit steriles Verbandsmaterial aus einem Notfallkoffer.
Alle in Sicherheit? Außerhalb der Gefahrenzone sollten Sie feststellen, ob alle Hausbewohner in Sicherheit sind, denn bei einer vermissten Person muss die Feuerwehr immer davon ausgehen, dass sich diese eventuell im Gebäude und somit in Gefahr befindet. Feuerwehr sofort bezüglich vermisster Personen in formieren, möglichst schon beim Absetzen des Notrufes, spätestens beim Eintreffen der Feuerwehr.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten bei Unwetter:

Allgemeine Hinweise

Überraschend auftretende Unwetter wie Eisregen oder Wärmegewitter treten oft so plötzlich auf, dass eine Vorbereitung gegen ihre Auswirkungen kaum möglich ist. Aber bei schweren Gewittern, Sturmböen oder auch Wirbelstürmen, bleibt durch die Unwetterwarnungen in den Medien vielfach genug Zeit, die Gefahren zu reduzieren und Schäden zu vermeiden oder zu mindern.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie die Möglichkeit nutzen, die Wettermeldungen zu verfolgen und ggf. Unwetterwarnungen zu befolgen.

[Hier] auf halten wir für Sie stets die aktuellen Infos zu Wetter- und Unwetterlagen, Hochwasser und sonstigen Gefahren bereit.

Generell sollten Sie bei Unwettern griffbereit haben:
  • Ein netzunabhängiges UKW-Radio mit ausreichenden Batterien.
  • netzunabhängige Lichtquellen wie Taschenlampen und Kerzen.
  • Notgepäck und Dokumentensicherung für den Fall, dass Sie ihre Wohnung verlassen müssen.
Extratipp: In der Dokumentensicherung sollte eine Dokumentation Ihres Eigentums in Form von Fotos o.ä. enthalten sein. Wird ihr Haus oder Fahrzeug bei einem Unwetter beschädigt, kann dies für den Nachweis bei der Versicherung hilfreich sein.

Schon bei starken Regenschauern sollten Sie ein paar einfache Regeln beachten:
  • Halten Sie Türen und Fenster geschlossen, damit keine Regenböen Wasser in den Wohnbereich drücken können, bedenken Sie evtl. vorhandene Dachluken.
  • Achten Sie darauf, dass in Ihrer Wohnung kein Durchzug entstehen kann, der bei plötzlich zuschlagenden Türen oder Fenstern zu Schäden führt.
  • Bedenken Sie, dass starker Wind das Regenwasser schräg durch Öffnungen eindringen lassen kann und hierdurch eventuell elektrische Geräte oder Anschlüsse gefährdet werden könnten.
  • Bei sehr starken Niederschlägen könnte Wasser in die tiefer gelegenen Räume (Keller) eindringen, ggf. sollten Sie elektrische Geräte im Kellerbereich vom Netz nehmen und durch Wasser gefährdete Sachen erhöht lagern. Bei Freisetzung gefährlicher Substanzen, wie z.B. Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr.
  • Bei starken Niederschlägen kann die Kanalisation überfordert werden und das Wasser fließt möglicherweise nur langsam ab, so dass Straßen überflutet sein können. Beachten Sie, dass dadurch Schäden in der Straßendecke oder vom Wasserdruck angehobene Kanaldeckel bedeckt sind und somit zu einer Gefahr werden können.
Zusatzhinweise zu Hagel und Wirbelstürmen:

Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) in unterschiedlicher Größe auf sowie durch Trümmer und Schmutzteile, die bei dem heftig rotierenden Wirbel eines Wirbelsturm auftreten können. Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, die meist jedoch über unbewohntem Gebiet stattfinden. Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von “Geschossen”, bei Wirbelstürmen zusätzlich die Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung. Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 km/Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km/Stunde.

Bei Hagel und Wirbelsturm sollten Sie zusätzlich beachten:
  • Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken,
  • Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innenliegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf,
  • Kraftfahrzeug, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
  • Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf, werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten bei Gewitter:

Bei Gewittern, bei denen es zu Blitzentladungen kommt, die ein hohes elektrisches Potenzial freisetzen, treten zusätzliche Gefahren auf.

Beachten Sie hierbei:
  • Blitzentladungen suchen sich einen hohen Punkt, z.B. aufragende Bäume, Masten, Antennen und dergleichen. Halten Sie sich von solchen Objekten fern.
  • Werden Sie im Freien auf einer Wiese o.ä. überrascht, machen Sie sich so klein wie möglich, gehen Sie in die Hocke auf die Zehenspitzen mit möglichst eng aneinander stehenden Füßen oder suchen Sie Schutz in einem Gebäude.
  • Verlassen Sie ihr Kraftfahrzeug nicht und berühren Sie im Inneren keine blanken Metallteile. Das Fahrzeug wirkt wie ein Farradayscher Käfig und leitet elektrische Entladungen ab, so dass Sie im Fahrzeuginnenraum geschützt sind.
  • Halten Sie zu Überlandleitungen einen Mindestabstand von 50 Metern.
Durch die elektrische Entladung eines Blitzes kann es im Stromnetz zu Überspannungen kommen. Sofern Ihre Sicherungen keinen ausreichenden Überspannschutz haben, können Sie elektrische Geräte durch Stromleisten mit integriertem oder zwischengeschaltetem Überspannungsschutz gegen Überlastung schützen.

Verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die Blitzschutzanlage Ihres Hauses, da der Blitzschlag über das Stromnetz für Überspannung sorgen kann. Ggf. nehmen Sie empfindliche elektrische Geräte, wie Fernseher oder Computer, vom Netz.

Ein Blitzeinschlag in das Mauerwerk eines Gebäudes kann dieses erheblich beschädigen. Feuchtigkeit in einer Mauer wird durch den Blitzschlag eventuell verdampft. Es entsteht extremer Druck, der zu Rissen und Brüchen führen kann, welche die Tragfähigkeit erheblich beeinflussen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten bei Hagel und Sturm:

Hagel und Wirbelstürme sind manchmal eine Folge schwerer Gewitter. Bei ihnen treten zusätzliche Gefahren durch Hagelkörner (gefrorenes Wasser) auf sowie durch Gegenstände und Schmutzteile, die von einem Wirbelsturm aufgewirbelt werden können.

Bei Hagel und Wirbelsturm besteht also die Gefahr von ”Geschossen”, bei Wirbelstürmen zusätzlich eine Gefahr durch schnell rotierende Luftmassen mit hoher Sogwirkung. Die durchschnittliche Fortbewegungsgeschwindigkeit eines Wirbelsturms kann zwischen 40 und 100 Km pro Stunde betragen, die rotierenden Winde erreichen Geschwindigkeiten von mehreren Hundert Km pro Stunde.

Im Schnitt kommt es jährlich zu zehn Wirbelstürmen im Bundesgebiet, meistens jedoch über unbewohntem Gebiet.

Darauf sollten Sie achten:
  • Schließen Sie zusätzlich zu Türen und Fenstern die Rollläden oder Fensterläden, halten Sie sich von Öffnungen fern, die nicht auf diese Art zusätzlich geschützt werden können, wie z.B. Dachluken.
  • Suchen Sie bei einem Wirbelsturm möglichst einen tief liegenden Raum, z.B. Keller oder einen innen liegenden Raum Ihres Wohnbereiches auf. Kraftfahrzeuge, Wohnwagen und leichte Gebäude wie Holzbauten bieten möglicherweise keinen ausreichenden Schutz.
  • Meiden Sie Räume mit großer Deckenspannweite wie Hallen o.ä.
  • Bleiben Sie nicht im Freien, suchen Sie, wenn irgend möglich, ein festes Gebäude auf. Werden Sie im Freien überrascht und können kein Gebäude mehr aufsuchen, so suchen sie möglichst eine Mulde oder einen Graben auf, legen Sie sich mit dem Gesicht erdwärts und schützen Sie Kopf und Nacken mit den Händen.
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten nach einem Unwetter

  • Je nach Art des Unwetters sollten Sie danach auf eventuelle Schäden wie Wassereinbruch oder Glasbruch etc. kontrollieren,
  • Elektrische Geräte nur in Betrieb nehmen, wenn Sie sicher sind, dass diese nicht mit Feuchtigkeit in Berührung gekommen sind,
  • wurde jemand verletzt, so leisten Sie erste Hilfe und lösen Sie den Notruf aus,
  • ist das Gebäude beschädigt, so verlassen Sie es sicherheitshalber und betreten Sie es erst wieder, wenn es von Fachleuten freigegeben wurde,
  • wenn nach einem Sturm das Dach beschädigt wurde und z.B. Dachpfannen lose sind und herabzustürzen drohen, so halten Sie sich bitte aus dem Sturzbereich fern, er beträgt normalerweise ein Drittel der Hohe von Erdgleiche zur Regentraufe. Verständigen Sie die Feuerwehr, damit die Gefahr beseitigt werden kann oder eine Absperrung erfolgt.
Zusatztipp: Wenn Sie Haus- oder Nutztiere haben, bedenken Sie bitte, dass die Tiere durch ein Unwetter stark verängstigt werden können. Versuchen Sie beruhigend auf die Tiere einzuwirken, wenn die Umstände dies zulassen und achten Sie darauf, dass die Tiere den schützenden Bereich nicht verlassen können.
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten in Gefahrenbereichen nach Einsturz oder Teileinsturz eines Gebäudes

Nach dem Einsturz eines Gebäudes oder Gebäudeteilen entstehen Trümmerbereiche und Einsturzgefahren. Es handelt sich daher immer um eine Gefahrenzone. Oberste Priorität vor allem anderen, hat Ihre Sicherheit und die der Menschen bei ihrer Rettung.

Grundsätze:

  • Gehen Sie kein vermeidbares Risiko ein und verlassen Sie die Gefahrenstelle so schnell wie möglich.
  • Halten Sie sich außerhalb des Einsturz gefährdeten Bereiches von Trümmern. Als Anhalt für den Mindestabstand gilt ein Drittel der Höhe des betroffenen Gebäudes, bzw. der noch stehenden Teile.
  • Achten Sie auf Anzeichen von Gefahren. Geborstene Wasserleitungen, vor allem in Zusammenhang mit stromführenden elektrischen Versorgungsleitungen oder z.B. den Geruch nach Gas.
  • Vergewissern Sie sich, das der Notruf ausgelöst wurde, blockieren Sie die Kommunikationswege jedoch nicht durch überflüssige Anrufe.
  • Melden Sie sich schnellstmöglich bei Einsatzkräften und weisen Sie diese auf evtl. vermisste Personen oder besondere Gefahren, wie z.B. Gasflaschen o.ä. hin.
Auch in den Randzonen eines eingestürzten Gebäudes können sich hilflose, bewusstlose Personen befinden. Dies können Passanten sein, die sich vor dem Gebäude aufhielten oder auch solche, die aus dem Gebäude heraus geschleudert wurden. Sie sind meist durch den aufgewirbelten Staub und Schmutz kaum von den umgebenden Trümmern zu unterscheiden.

Das Begehen dieser Bereiche muss vorsichtig und mit größter Aufmerksamkeit erfolgen. Haben Sie eine Person entdeckt, so machen Sie nötigenfalls andere Helfer darauf aufmerksam.

Achten Sie vor dem Eintreffen von Einsatzkräften darauf, das der vertrümmerte Bereich nicht von Fahrzeugen befahren wird, bevor er nach evtl. bewusstlosen Verletzten abgesucht wurde. Auch die Benutzung von Bohr- und Aufbrechgeräten muss vermieden werden, da gleichmäßige Schwingungen labile Trümmerteile rascher zum Einsturz
bringen können.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten bei biologischen oder chemischen Gefahren

1. Bei Aufenthalt im Freien:
  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie möglichst durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch
  • Wenn Sie bereits mit gefährlichen Stoffen in Berührung gekommen sind, wechseln Sie bei Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe
  • Lassen Sie verschmutzte Oberbekleidung und Schuhe außerhalb des Wohnbereichs
  • Waschen Sie Gesicht, Haare und Hände gründlich, ebenso Nase und Ohren
  • Befolgen Sie die Hinweise zum Aufenthalt in Gebäuden
2. Unterwegs im Auto:
  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Fahren Sie ansonsten zum nächsten bewohnten Gebäude und folgen Sie den Hinweisen beim Aufenthalt im Freien
3. Bei Aufenthalt im Gebäude:
  • Bleiben Sie im Gebäude
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf
  • Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner
  • Schließen Sie Türen und Fenster
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze der Fensterrahmen
  • Suchen Sie einen gut geschützten Innenraum der Wohnung auf, der möglichst keine Außenfenster hat
  • Meiden Sie Keller oder andere niedrig gelegene Räume
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch durch Kerzen o.ä.
  • Schalten Sie zu Ihrer Information das Radio auf UKW-Empfang eines Regionalsenders oder das Fernsehgerät ein
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden und Einsatzkräfte
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen
  • Benutzen Sie beim Eindringen gefährlicher Substanzen vorhandene Atemschutzgeräte, notfalls Mundschutz wie z.B. OP-Maske oder Tücher
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Verhalten bei Gefahr radioaktiver Kontamination

Bei Aufenthalt im Freien:
  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf.
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch.
  • Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe, lassen Sie diese außerhalb des Wohnbereichs zurück.
  • Waschen Sie zuerst Hände, dann Gesicht und Haare, ebenso Nase und Ohren.
  • Bei Freisetzung biologischer Stoffe ist eine Händedesinfektion zu empfehlen.
Unterwegs im Auto:
  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen Sie die Fenster.
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die
  • Anweisungen der Behörden.
  • Fahren Sie zum nächsten bewohnten Gebäude. Beachten Sie nach dem Aussteigen die Hinweise zum Aufenthalt im Freien.
Bei Aufenthalt im Gebäude:
  • Bleiben Sie im Gebäude.
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
  • Informieren Sie -falls erforderlich- andere Hausbewohner.
  • Schließen Sie Türen und Fenster.
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze, auch die an Fensterrahmen.
  • Suchen Sie einen Innenraum auf, möglichst ohne Außenfenster. Bei radioaktiven Stoffen suchen Sie vorzugsweise einen Kellerraum auf.
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch, z.B. durch Kerzen.
  • Schalten Sie ihr Radio (UKW, Regionalsender) oder das Fernsehgerät ein.
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden.
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen.
  • Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene, behelfsmäßige Atemschutzmöglichkeiten, z.B. Heimwerkermundschutz oder feuchte Tücher.
Achten Sie auf jeden Fall auf eventuelle Bekanntmachungen der Behörden (z.B. Radiodurchsagen). Bei erforderlichen Dekontaminationsmaßnahmen werden dann sogenannte "Notfallstationen" eingerichtet.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)


Weitere Informationen und Tipps:

[Hier] auf unserer Seite "Notfalllagen-Vorsorge" finden Sie ergänzende wichtige Informationen zu  weiteren Notfallszenarien.
[Hier] in unserer Rubrik "Downloads" können Sie die Broschüre über Vorsorge und Eigenhilfe in Notsituationen "Für den Notfall vorgesorgt" herunterladen.
[Hier] in unserer Rubrik "Gefahrenverhütungstipps" finden Sie weitere wertvolle Informationen zu verschiedenen Themenbereichen.
[Hier] beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhalten Sie weitere Informationen und Tipps  zum Verhalten bei Notfällen oder zur Notfallplanung (www.bbk.bund.de).


Notfalllagen - Vorsorge

Vorsorge für längere Notfalllagen


Nachrichten über Unfälle und Katastrophen erreichen uns täglich.
  • Großbrände
  • Hochwasser
  • Chemieunfälle
  • Leck einer Gasleitung
  • Schnee- oder Unwetterchaos
  • Energieausfall, wie Strom, Gas, Öl, Fernwärme
  • Probleme bei der Wasserversorgung
  • und und und ...
Auch Evakuierungen könnten dann notwendig werden. Das könnte auch Sie betreffen. Daher sollten Sie sich folgende Fragen stellen:
  • Bin ich ausreichend vorbereitet?
  • Könnte ich mir und anderen in Notsituationen helfen?
Bevölkerungsschutz
Das richtige Verhalten in solchen Situationen, das ist Selbstschutz. Deshalb sollte jeder auch für längeren Notfalllagen gerüstet sein. Treffen auch Sie für Ihren Selbstschutz die nötige Vorsorge!

[Hier] in unserem Downloadbereich finden Sie die Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt".

Nachfolgend weitere Informationen und Tipps.

 

Vorratshaltung

Wie störanfällig ist unser Versorgungssystem?

Alle wichtigen Verbrauchsgüter, besonders Lebensmittel, werden über ein gut funktionierendes Verteilersystem zum Einzelhandel transportiert. Das garantiert ständig frische Ware und erspart den großen und kleinen Lebensmittelhändlern die kostspielige Lagerhaltung. Aber dieses System ist auch störanfällig. Schon verschneite oder vereiste Straßen können kleine Ortschaften von der Lebensmittelversorgung abschneiden, Hochwasser (das zeigte z.B. die Flutkatastrophe an der Oder), sogar ganze Regionen.

Notvorrat

Für alle Fälle sollte sich jeder Haushalt einen Vorrat für ein bis zwei Wochen anlegen, der aus Lebensmitteln und Getränken besteht, die auch ohne Kühlung länger lagerfähig sind und die bei Energieausfall auch kalt gegessen werden können. Bei Katastrophen, besonders in einem Verteidigungsfall, muss auch mit einer Störung der Wasserversorgung oder sogar mit einer Verseuchung des Trinkwassers gerechnet werden. Der Mensch kann zwar unter Umständen drei Wochen lang ohne Nahrung, aber nur vier Tage ohne Flüssigkeit leben. Deshalb gehört zu jedem Notvorrat unbedingt eine ausreichende Menge Flüssigkeit. Zur Deckung dieses Bedarfs eignen sich Mineralwasser, Fruchtsäfte oder sonstige länger lagerfähige Getränke.
Tipps für die Vorratshaltung:

Nur Lebensmittel und Getränke bevorraten, die den üblichen Essgewohnheiten der Familie entsprechen.

Vorwiegend solche Lebensmittel bevorraten, die unbegrenzt oder langfristig haltbar sind. Lebensmittel möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren. Auf luftdichte Verpackung achten.

Lebensmittel mit einer Haltbarkeit von bis zu achtzehn Monaten müssen mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum versehen sein. Nicht gekennzeichnete, aber länger haltbare Lebensmittel mit Einkaufsdatum beschriften.

Nachgekaufte Vorräte nach „hinten“ stellen und die älteren Lebensmittel aufbrauchen, bevor ihr Verbrauchsdatum überschritten ist.

Im Hinblick auf einen möglichen Stromausfall vorzugsweise Lebensmittel bevorraten, die man auch kalt essen kann. Gelegenheit zum Kochen vorbereiten, falls Strom oder Gas ausfallen.

 

Dokumentensicherung

In jedem Haushalt sollten in einer Dokumentenmappe alle wichtigen Dokumente (bzw. beglaubigte Abschriften, Fotokopien) zusammen gestellt sein. Für einen Notfall - z.B. bei einem Brand, einer Naturkatastrophe - sollte ihr Aufbewahrungsort jedem Familienmitglied bekannt sein. Sind wichtige Papiere erst verloren gegangen, so ist ihre Wiederbeschaffung unter Umständen schwierig oder sogar unmöglich.

In die Dokumenten-Mappe gehören:
  • Familienurkunden (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden) bzw. Stammbuch
  • Renten-, Pensions- und Einkommensbescheinigungen
  • Sparbücher, Aktien, Fahrzeugbrief etc.
  • Versicherungspolicen
  • Zeugnisse
  • Verträge
  • Grundbuchauszüge
  • Testament u.ä.
Übrigens können Sie Duplikate wichtiger Dokumente auch bei Freunden, Verwandten, Anwälten oder Banken hinterlegen. Denken Sie daran, das eine Reihe von Kopien ggf. beglaubigt werden muss.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Hausapotheke

Wie stelle ich meine Hausapotheke zusammen?

Es gibt in fast jedem Haushalt eine Reihe von Medikamenten, die sich im Lauf der Jahre angesammelt haben. Das ist jedoch keine Hausapotheke sondern eher eine Sondermüll-Deponie. Die Medikamente sind unter Umständen wirkungslos oder sogar gefährlich geworden. Wenn nämlich das Haltbarkeitsdatum überschritten ist, kann sich eine flüssige Medizin zersetzen, Tabletten können zerfallen und Cremes ranzig werden. Sie sind dann eher eine Gefahr als eine Hilfe, denn sie täuschen eine Wirkung vor, die sie nicht mehr haben.

Die Hausapotheke sollte also gut sortiert in einem besonderen Schränkchen untergebracht werden; hoch aufgehängt, damit sie dem Zugriff von kleinen Kindern entzogen ist. Ideal wäre eine Hausapotheke mit einem jedermann zugänglichem Verbandmittelfach und einem verschließbaren Medikamententeil, wie manche Schränke für Badezimmer dies bereits vorsehen. Aber Achtung - das Bad ist nicht der ideale Platz. Wählen Sie für Ihre Hausapotheke einen wenig beheizten und trockenen Raum.

Tipps für die Vorratshaltung:

Alles, was ein Kfz-Verbandkasten (nach DIN 13164 Blatt 2) enthält, von der Mull-Kompresse über Verbandschere, Wunddesinfektionsmittel, Pflaster, Binden bis zum Dreiecktuch empfiehlt sich auch für Ihre Hausapotheke.

Zusätzlich dürfen Medikamente, die vom Arzt verordnet sind, z. B für Diabetiker oder Herz-/Kreislaufkranke, auf keinen Fall fehlen. Dabei ist es wichtig, alle flüssigen oder festen Medikamente mit Schachtel und zugehörender Herstellerinformation aufzuheben und auch die Verordnung des Arztes zu notieren.

Zusätzlich empfehlen sich:
  • Schmerzmittel
  • Kohletabletten
  • Abführmittel
  • Fieberthermometer
  • Wärmflasche
Es ist wichtig, das Verfallsdatum zu beachten. Bei mehr als fünf Jahren Haltbarkeit braucht der Hersteller kein Verfallsdatum anzugeben. In solchen Fällen sollte man sich auf der Verpackung das Einkaufsdatum notieren.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Notgepäck

Schon beim Leck einer Gasleitung, dem Brand im Nachbarhaus, als Folge einer Katastrophe oder in Notzeiten können Evakuierungen notwendig werden. In einem solchen Fall muss man sich schnell ein Notgepäck zusammenstellen können. Das Notgepäck darf nur so umfangreich sein, dass es ohne fremde Hilfe auch längere Zeit getragen werden kann. Zweckmäßigstes Transportmittel ist ein Rucksack, weil er dem Träger die Hände freilässt. Das Notgepäck soll die Zeit überbrücken helfen, bis man in seine Wohnung zurück kann.

Beachten Sie:

Für Kleinkinder sollte ein Halsbeutel oder eine SOS-Kapsel mit Name und Geburtstag sowie Anschrift der Eltern bereitliegen. Erhältlich ist die Kapsel bei den Sanitätsorganisationen, in Kauf-, Versandhäusern, Apotheken und Drogerien.

Zum Notgepäck gehören:

  • Erste-Hilfe-Material, persönliche Medikamente
  • Rundfunkgerät mit UKW und Mittelwelle, auch für Batteriebetrieb, Reservebatterien
  • Dokumentenmappe (wasserdicht verpackt)
  • Verpflegung für 2 Tage in staubdichter Verpackung
  • Feldflasche, Essgeschirr und -besteck, Dosenöffner
  • Taschenlampe
  • Feuerzeug
  • Schlafsack oder Decke, evtl. Isoliermatte
  • Kleidung und Hygieneartikel
Nicht vergessen:

Ausweise, Geld, Wertsachen, ggf. Brustbeutel oder SOS-Kapsel für Kinder mit Angaben zu deren Person.

Behelfsmäßige Schutzkleidung:
  • Schutzhelm (z.B. Arbeitsschutzhelm, Sturzhelm)
  • Bei chemischen oder radioaktiven Gefahren Schutzmaske bzw. Schutzhaube mit Kombinationsfilter; mindestens aber Halbmaske mit gasdichter Schutzbrille
  • Schutzbekleidung wie z.B. Seglerbekleidung (Jacke und Hose) oder langer Regenmantel mit Kapuze
  • Strapazierfähige Schuhe mit hohem Schaft oder Gummistiefel, möglichst dicke Sohlen
(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Vorsorge Energieausfall

Alle Bürger der Industrienationen sind heute abhängig von verschiedenen Energiequellen. Strom, Gas, Öl, Fernwärme werden über ein kompliziertes Verteilernetz in die Haushalte geliefert.
Bei Ausfall einer Energiequelle für nur wenige Stunden, kann man vorübergehend noch darauf verzichten oder auf eine andere ausweichen. Die elektrische Kochplatte kann den Gasherd ersetzen, bei Verzögerung einer Heizöllieferung behilft man sich vorübergehend mit elektrischen Heizgeräten.
Aber schon wenn Öl und Strom zusammen ausfallen, gibt es für den modernen Haushalt normalerweise keine Heiz- und Kochmöglichkeiten mehr.
Fast jede Heizung ist abhängig von Elektrizität, auch die Ölheizung, denn der Transport des Öls durch Steigleitungen, Einspritzung und Zündung funktioniert durch Strom.
Außerdem sind bei Ausfall der elektrischen Energie auch andere Geräte nicht mehr einsatzbereit: Beleuchtung, elektrische oder elektronische Tür- oder sonstige Mechanismen.

Tipps zum Energievorrat:
  • Wenn Öl-, Gas-, Fernwärme oder elektrische Heizung ausfallen, sollte jeder Haushalt eine Heiz- und Kochmöglichkeit für diesen Notfall bereithalten.
  • So lassen sich kleinere Mahlzeiten auch mit einem Spiritus- oder Trockenspirituskocher zubereiten.
  • Der Handel hält eine Reihe von Campingkochern und -Heizgeräten bereit. Auch Grill oder Holzkohle können unter Umständen hilfreich sein.
  • Die fehlende Heizung kann in unseren Regionen über einen gewissen Zeitraum meist durch warme Kleidung ersetzt werden.
  • Wer eine Ölheizung hat, die auch mit Kohle oder Briketts befeuert werden kann, sollte für den Notfall auch diese Brennstoffe bevorraten.
  • Wer im Besitz von Petroleumlampen ist, sollte Docht und Brennstoff überprüfen und ggf. einen ausreichenden Vorrat beschaffen.
  • In jedem Fall sollten Taschenlampen, Ersatzbirnen, Batterien (Akkus sind weniger geeignet), Streichhölzer und Kerzen vorhanden sein.
Bedenken Sie, dass der Energieausfall über mehrere Wochen anhalten könnte.

[Hier] in unserem Downloadbereich finden Sie das Infofaltblatt "Stromausfall".

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Verhalten bei Hochwasser

Hochwasserlagen haben in den letzten Jahren zunehmend zu einer Bedrohung der Lebensgrundlagen von Teilen der Bevölkerung geführt. Neben den Bemühungen von Bund, Ländern und Gemeinden, die Auswirkungen solcher Schadensereignisse zu begrenzen, sollte auch der Einzelne prüfen, inwieweit er durch gezielte Vorbereitungen und Maßnahmen Schäden vermeiden oder mindern kann. Nachfolgende Hinweise können hierzu beitragen. Sie sollten zuvor die für ihren Wohnbereich kritische Hochwassermarke über ihre Kommune abklären.

[Hier] auf halten wir für Sie stets die aktuellen Infos zu Wetter- und Unwetterlagen, Hochwasser und sonstigen Gefahren bereit.

Bedenken Sie bitte, dass die normale Versorgung mit Strom, Lebensmitteln und Trinkwasser bei Hochwasser beeinträchtig oder unterbrochen werden kann. Dieser Zustand kann auch nach Ende der unmittelbaren Hochwassergefahr durch die Schädigung der Infrastruktur noch eine Weile anhalten.

Bei drohendem Hochwasser:
  • Verfolgen Sie aktuelle Wettermeldungen und Hochwasserwarnungen über regionale Rundfunksender und Videotexttafeln regionaler Fernsehsender. Mitbewohner ggf. zusätzlich informieren.
  • Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen.
  • Gefährdeten Räume ausräumen.
  • Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen etc. ab.
  • Sichern Sie Heizung und elektrische Geräte in bedrohten Räumen, bzw. schalten Sie diese ab. Stromschlaggefahr entsteht bereits bei Kondenswasser! Tiefkühltruhe berücksichtigen.
  • Überprüfen Sie Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller.
  • Entfernen Sie rechtzeitig Fahrzeuge aus gefährdeten Garagen oder von Parkplätzen.
  • Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen die Feuerwehr.
Zusätzlicher Hinweis zu Kraftfahrzeugen:
  • Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
  • Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen.
RETTEN SIE LEBEN:
  • Menschenrettung steht vor der Erhaltung von Sachwerten.
  • Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
  • Bei Gefahr, Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
  • Betreten Sie Uferbereiche wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahr nicht! Dies gilt auch für das Befahren überfluteter oder teilüberfluteter Straßen! Beachten Sie die Absperrungen und folgen Sie den Anweisungen der Gemeinde und der Einsatzkräfte!
  • Fahren Sie auf Hochwasser führenden Gewässern wegen der Wellenbildung und der Gefahr von Unterwasserhindernissen nicht mit einem Privatboot “spazieren”!
Unter Umständen benötigen Sie:
  • Lebensmittel- und Trinkwasservorrat,
  • netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien,
  • netzunabhängige Notbeleuchtung,
  • netzunabhängige Kochgelegenheit,
  • “trockene” Lagerbereiche für Holz und Kohle, falls entsprechende Öfen im Notfall zur Verfügung stehen,
  • “Ersatztoilette”.
  • Beachten Sie unsere Hinweise zu Notgepäck und Dokumentensicherung.
Als vorbereitende Maßnahmen empfehlen sich:
  • Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume, zusätzlich Sandsäcke.
  • Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern.
  • Wertvolle Möbel oder Geräte aus gefährdeten Räumen auslagern.
  • Verwenden Sie wasserbeständige Baustoffe und Versiegelungen in gefährdeten Räumen.
  • Heizöltank gegen Aufschwimmen sichern (vertikale Rückverankerung oder Ballastierung, z.B. durch Erdabdeckung bei drohender Gefahr). Möglichst Tanks verwenden, die für den Lastfall “Wasserdruck von außen” geeignet sind. Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten.
Zur Sicherheit berücksichtigen:
  • Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen. Organisieren Sie die Möglichkeit rechtzeitiger “Evakuierung” zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone.
  • Evakuierung von Tieren vorbereiten.
  • Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen, sprechen Sie daher mit Nachbarn und Feuerwehr Not- und Gefahrenzeichen ab.
  • Informieren Sie jedes Familienmitglied über getroffene Gefahrenvorsorge, richtiges Verhalten und wichtige Bestandteile der privaten Vorsorge. Sprechen Sie über die “Rollenverteilung” im Ernstfall, Hauptschalter und Absperrventile, Dokumentensicherung etc.
Besondere Gefahren bei Hochwasser...

...entstehen durch die Kraft des Wassers bei Unterspülung von Wegen, Brücken, Dämmen etc., aber auch durch mitgeführtes Treibgut. Ausgelaufene Schadstoffe wie Heizöl, Reinigungs- und Pflanzenschutzmittel, aber auch Fäkalien und Unrat die in den Fluten mitgeführt werden, sind ein gesundheitliches Risiko.

Trinkwasser kann verunreinigt sein.

Nach dem Hochwasser
  • Entfernen Sie Wasserreste und Schlamm, pumpen Sie betroffene Räume jedoch erst leer, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist. Achten Sie auf die Informationen Ihrer Gemeinde.
  • Fußbodenbeläge und Verkleidungen sollten Sie zur Kontrolle entfernen oder öffnen.
  • Trocknen Sie betroffene Bereiche schnellstmöglich um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderem Schädlingsbefall entgegen zu wirken. Heizgeräte können den Trocknungsvorgang unterstützen.
  • Lassen Sie beschädigte Bausubstanz überprüfen (Statik).
  • Nehmen Sie elektrischer Geräte und Anlagen erst nach Überprüfung durch den Fachmann wieder in Betrieb.
  • Lassen Sie Heizöltanks auf Schäden überprüfen.
  • Bei Freisetzung von Schadstoffen, wie z.B. Pflanzenschutzmitteln, Farben, Lacken, Reinigern oder Heizöl, verständigen Sie die Feuerwehr. Entsorgung ist ggf. über Fachfirmen erforderlich.
  • Benutzen Sie bei Freisetzung von Ölen Ölbindemittel nur in Absprache mit der Feuerwehr.
  • Räume, in denen gearbeitet wird, sollten Sie stets gut belüftet halten. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
  • Entsorgen Sie verunreinigte Möbel und Lebensmittel.
  • Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren.
  • Verständigen Sie bei mit dicken Ölschlammschichten bedeckten Gärten oder Feldern das Landratsamt oder Amt für Landwirtschaft.
  • Nach dem Rückgang des Hochwassers kann es zum verstärkten Auftreten von Schädlingen wie z.B. Stechmücken kommen. Insektenschutzmittel sollten daher bevorratet sein oder kurzfristig beschafft werden.
Über die zuständigen Behörden Ihrer Gemeinde und die Feuerwehr erhalten Sie Informationen, Hinweise und ggf. die Anschriften der Fachbetriebe.

Informationen zum Verhalten bei Hochwasser und bei allen anderen Gefahren können Sie über das deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem deNIS unter www.denis.bund.de erhalten.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Informationsquelle Radio

Eine großflächige Katastrophe - wie z.B. Hochwasser - kann dazu führen, dass Teile der Bevölkerung von der Außenwelt abgeschnitten werden. Nur über Rundfunk können dann lebenswichtige Informationen die Hilfebedürftigen erreichen.

Oft ist aber auch die Stromversorgung in Katastrophengebieten nicht mehr gewährleistet, dann fällt auch ein netzbetriebenes Radio aus.

Viele Rundfunkgeräte können aber sowohl über Netzanschluss als auch mit Batterien betrieben werden.

Damit Sie auch bei Stromausfall noch informiert werden können, ist ein solches Rundfunkgerät mit UKW- und Mittelwellenempfang besonders wichtig. Dazu gehören natürlich auch die für den Batteriebetrieb erforderlichen Reservebatterien.

Tipps für die Vorratshaltung:

Sie benötigen ein Rundfunkgerät mit UKW und Mittelwelle, auch für Batteriebetrieb geeignet. Die Haltbarkeit von Batterien ist begrenzt. Legen Sie sich einen Vorrat an und entnehmen Sie diesem Vorrat die Batterien, die Sie benötigen, aber ergänzen Sie den Vorrat immer wieder durch Neukäufe.

Gute Markenbatterien haben eine Haltbarkeit von zwei Jahren, Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum ist auf Batterie oder Verpackung erkennbar. Trockenbatterien mit Silizium sind unbegrenzt lagerfähig. Der Fachhandel gibt darüber Auskunft.

Hinweis:

Amtliche Gefahrenhinweise des Bundes erfolgen auch im Internet. So kann eine Warnung auf der direkten Ebene der T-online-Portale www.t-online.de durchgeführt werden, ein Hinweis mit Link befindet sich dann auf der Startseite des Portals.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Hygiene unter erschwerten Bedingungen

Die Menschen haben sich an eine regelmäßige tägliche Hygiene gewöhnt. Duschen, Zähneputzen, Händewaschen usw. dient nicht nur dem Wohlbefinden, sondern ebenso der Gesundheit. Diese täglichen Verrichtungen werden uns mit dem Komfort des Badezimmers, Kalt- und Warmwasser in Bad und Küche leicht gemacht.

Was aber, wenn eines Tages der gewohnte Komfort fehlt, weil z.B. die Energie ausfällt, kein warmes Wasser mehr fließt und vielleicht das kalte Wasser nur noch stundenweise? Damit muss man bei Katastrophen rechnen. Gerade in Notzeiten aber ist Hygiene besonders wichtig, um den Körper vor Krankheiten zu schützen und ihn widerstandsfähig zu halten.

Auch unter erschwerten Bedingungen sollte also die Körperpflege konsequent weiter durchgeführt werden. In jeden Haushalt gehört daher ein ausreichender Vorrat an Seife, Waschmittel und Zahnpasta und eine rechtzeitige Bereitstellung von Wasser, ggf. auch zur behelfsmäßigen Spülung der Toiletten.

Tipps für die Vorratshaltung:

In Katastrophen- bzw. Notzeiten sollten alle größeren verfügbaren Gefäße, einschließlich Badewannen und Waschbecken, mit Wasser gefüllt werden. Mit diesem Wasser sollten Sie sparsam umgehen; bei längerer Wasserknappheit Einweg-Geschirr und -Besteck benutzen, damit das Wasser nicht zum Spülen verwendet werden muss.

Für viele Handhabungen sind Haushaltshandschuhe geeignet; sie sparen wasservergeudendes Händewaschen. Haushaltspapier hilft ebenfalls Wasser zu sparen und ist leicht zu entsorgen. In Zeiten von Wassermangel bewährt sich auch eine Campingtoilette, dazu natürlich Toilettenpapier und Ersatzflüssigkeit.

Bevorratetes Wasser kann durch Zusatz der im Campinghandel erhältlichen Entkeimungsmittel über einen längeren Zeitraum lagerfähig gemacht werden. üllbeutel dienen einer schnellen Abfallbeseitigung. Sie können auch für längere Zeit Abfälle aufnehmen, wenn beispielsweise die Müllabfuhr nicht durchgeführt werden kann.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) - www.bbk.bund.de, geändert/ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Weitere Informationen und Tipps:

[Hier] auf unserer Seite "Notfall - Was tun" finden Sie ergänzende wichtige Informationen zum Verhalten bei Notfällen.
[Hier] in unserer Rubrik "Gefahrenverhütungstipps" finden Sie weitere wertvolle Informationen zu verschiedenen Themenbereichen.
[Hier] beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erhalten Sie weitere Informationen und Tipps  zum Verhalten bei Notfällen oder zur Notfallplanung (www.bbk.bund.de).


Weitere Informationen

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Feuerwehr vor Ort. Scheuen Sie sich nicht, die Feuerwehrleute zu kontaktieren.

Auch auf unseren Webseiten haben wir viele weitergehende Informationen, wie z.B. unsere Gefahrenverhütungstipps.

Wenn wir Ihr Interesse wecken konnten, können Sie sich schon mal als Feuerwehrfrau oder –mann in einem unserer Feuerwehrspiele versuchen.

Helfen ist gut !
Helfen ist "in" !
Helfen ist richtig !

Helfen ist wichtig !

Helfen auch Sie mit ! - Am besten in der Feuerwehr !

Kommen Sie zu uns !

Handeln auch Sie nach dem Wahlspruch:


Gott zur Ehr` - Dem Nächsten zur Wehr



Was Sie tun können

Was können Sie tun?

logo_puzzle.jpgDenken Sie immer daran: Auch Sie könnten einmal Opfer werden und auf schnelle Hilfe oder Unterstützung durch die Feuerwehr angewiesen sein.

Deshalb: Helfen und unterstützen Sie die Feuerwehren! Tragen Sie Ihren Teil zur erfolgreichen Hilfe bei!

Hier gibt es zahlreiche Ansatzpunkte. Beispielsweise seien genannt:
  • Werden Sie aktives Mitglied in einer Feuerwehr und helfen Sie direkt
  • Werden Sie zumindest förderndes Mitglied in einem Feuerwehrverein und helfen Sie so finanziell oder auch persönlich bei verschiedenen Feuerwehrveranstaltungen
  • Begeistern Sie Ihr Kind zur aktiven Mitarbeit in einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr
  • Besuchen Sie die Veranstaltungen der Feuerwehren oder der Feuerwehrvereine
  • Bilden Sie sich und Ihre Familie in Sachen Brandschutz weiter, z.B. bei Veranstaltungen zur Brandschutzaufklärung oder Brandschutzerziehung
  • Parken Sie nicht auf Hydranten und halten Sie Feuerwehrzufahrten frei
  • Machen Sie Platz, wenn sich ein Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht- und Martinshorn nähert oder eine Einsatzkraft sich mit dem privaten PKW nach Alarmierung auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus befindet
  • Seinen Sie tolerant, wenn die Feuerwehr besonders zur Nachtzeit mit Martinshorn anrückt oder wenn die Sirene Sie aus dem Schlaf reißt
  • Helfen Sie als Passant der Feuerwehr an der Einsatzstelle, wenn Sie gefragt werden
  • Stören Sie die Einsatzkräfte nicht bei der Arbeit, z.B. durch Neugierde oder im Weg stehen
  • Als Kommune können Sie das Ehrenamt unterstützen, indem Sie den Feuerwehrleuten z.B. einen verbillgten Eintritt ins Schwimmbad gewähren, wobei Sie so auch noch den Dienstsport und die Fittness der Feuerwehrleute fördern können
  • Wenn Sie Arbeitgeber sind, stellen Sie die Feuerwehrleute für Einsätze oder Fortbildungsveranstaltungen frei
  • Auf Feuerwehrleute kann man sich verlassen, darum: stellen Sie als Arbeitgeber bevorzugt Feuerwehrleute ein

Helfen auch Sie HELFEN !

Kommen Sie zu uns !

Probleme

Probleme der Feuerwehren

Finanzielle Situation

logo_geld.jpgAufgrund fehlender Investitionen von Seiten der Träger des Brandschutzes (Kommunen, Städte), ist es einigen Freiwilligen Feuerwehren heutzutage nicht mehr möglich, ihre Aufgaben wirkungsvoll und der Gesetzgebung entsprechend zu erfüllen. Durch veraltetes Gerät und längere Reaktionszeiten können Notlagen verschlimmert und Personal in Gefahr gebracht werden. Um diese Problematik zu entschärfen, greifen Feuerwehren auf Fördervereine und/oder Spenden zurück.


Vereinbarkeit von Beruf und Feuerwehr im Ehrenamt

logo_partner_feuerwehr.gifAuch durch die Arbeitsmarktsituation im 21. Jahrhundert wird die Einsatzfähigkeit von in vielen Ländern vorkommenden Freiwilligen Feuerwehren verringert. So wird manchen ehrenamtlichen Feuerwehrleuten von ihren Arbeitgebern untersagt, während ihrer Arbeitszeit die Arbeit wegen eines Feuerwehreinsatzes zu verlassen, obwohl dies in einigen Ländern eindeutigen gesetzlichen Regelungen widerspricht. Auch das vermehrte Auspendeln zu den Arbeitsplätzen vermindert vor allem die Tagesbereitschaften. Zudem stellt die kontinuierlich notwendige Weiterbildung eine zusätzliche Belastung für bereits im Berufsleben geforderte Freiwillige dar.

Deshalb: Stellen Sie sich als Arbeitgeber in den Dienst der guten Sache! Um solchen Arbeitgebern danke zu sagen, werden diejenigen, die Feuerwehrleute für die Einsätze und die Ausbildung freistellen, ausgezeichnet. Hierfür gibt es die Aktion "Partner der Feuerwehr". Auch in unserem Landkreis wurden schon viele Firmen mit dem Förderschild “Partner der Feuerwehr” ausgezeichnet.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

Ausbildung und Dienst

Ausbildung und Dienst bei den Feuerwehren

logo_csa1.jpgDer größte Teil der Feuerwehrausbildung erfolgt, vor allem für Berufsfeuerwehren und die Kader der Freiwilligen Feuerwehren, in so genannten Feuerwehrschulen. In Hessen ist die die Hessische Landesfeuerwehrschule (HLFS) in Kassel.

Dabei wird in Deutschland z.T. auf die Standortschulung zurückgegriffen, in der die Grundtätigkeiten, Ausrüstung (nach DIN) und Begrifflichkeiten in der Heimatfeuerwehr erläutert werden, bevor man die weiterführende Ausbildung auf Kreisebene oder Landesebene erfährt. Zur einheitlichen Ausbildung werden die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) zu Grunde gelegt.

Zur Ausbildung zugelassen wird nur, wer dazu körperlich und geistig geeignet ist. Bei Berufsfeuerwehren, wie auch bei manchen Freiwilligen Feuerwehren erfolgt die Eignungsbestätigung in der Regel durch ärztliche Attests.
Durch die verstärkte Technisierung der gesamten Gesellschaft ist die Art der Einsätze wesentlich komplizierter geworden. So werden immer mehr Spezialisten und Berater benötigt. Aus diesem Grund bilden sich in manchen Feuerwehren Schwerpunkte heraus, wie zum Beispiel im Chemiebereich oder im Strahlenschutz. Diese Feuerwehren können andere mit Fachleuten unterstützen.

Der aktive Dienst kann in einigen Ländern schon mit 16 Jahren beginnen, in Hessen nach Vollendung des 17. Lebensjahres, in anderen Ländern erst ab 18. Da der Dienst körperlich sehr viel abverlangt, gibt es auch bei Freiwilligen ein bestimmtes Höchstalter. Meist endet er mit dem Erreichen des 60., 62. oder 65. Lebensjahres.

Zum Erwerb theoretischer und rechtlicher Kenntnisse, finden zusätzlich zu praktischen Übungen auch theoretische Unterrichtseinheiten statt, in der Regel während der kalten Jahreszeit.

Um in den einfachen Handgriffen sattelfest zu werden, werden regelmäßig Feuerwehrleistungsbewerbe durchgeführt. Sie werden bis zu Weltmeisterschaften durchgeführt.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

Ausrüstung

Die Ausrüstung der Feuerwehren

logo_auto1.jpgUm die ihr übertragenen Aufgaben zu erfüllen verfügt die Feuerwehr in der Neuzeit über eine Vielzahl von technischem Gerät, dies umfasst neben den Feuerwehrfahrzeugen auch deren Beladung und die persönliche Ausrüstung eines jeden Feuerwehrmannes/frau, die in einem so genannten Feuerhaus oder bei einer ständig besetzten Stelle, einer Feuerwache, untergebracht sind. Sie dient dazu, vor Gefahren des Feuerwehrdienstes bei Ausbildung, Übung und Einsatz zu schützen. In den meisten Ländern besteht diese aus einem Feuerwehrschutzanzug, einem Schutzhelm, Handschuhen und Sicherheitsschuhen.

Darüber hinaus kommen bei der Feuerwehr auch Kommunikationssysteme, wie das BOS-Funksystem und Technik zur Alarmierung der Feuerwehrangehörigen zum Einsatz.

In manchen Ländern gehören auch Rettungshunde zur Feuerwehr. Sie werden hauptsächlich im Katastrophenhilfsdienst nach Erdbeben oder anderen Katastrophen, aber auch bei der Suche nach einzelnen vermissten Personen eingesetzt.

In einigen Ländern ist die Feuerwehr auch für den Rettungsdienst zuständig und hält somit entsprechende Fahrzeuge und Geräte vor. In Deutschland wird diese Aufgabe überwiegend im Bereich von Berufsfeuerwehren wahrgenommen.

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

Geschichte

Die Geschichte der Feuerwehren

logo_historie.jpgBereits die alten Ägypter hatten die ersten organisierten Feuerlöscheinheiten.

Im Römischen Reich entstanden Millionenstädte wie Rom. Die Häuser waren meist mehrstöckig und standen sehr eng beieinander, auch die Gassen waren sehr eng. Vielfach wurden hölzerne An- und Vorbauten an den Häusern errichtet. Etliche Male vernichteten Feuersbrünste ganze Stadtteile von Rom. Im Jahr 21 v. Chr. wurde eine erste Feuerwehr mit 600 Sklaven gegründet.

Schon im Mittelalter waren die Gemeinden verpflichtet, den Brandschutz aufzubauen. Für Feuermeldungen waren zunächst Türmer und Nachtwächter zuständig (Ruf: „Feurio!“). Im Notfall einzugreifen, wurden zuerst die Innungen und Zünfte verpflichtet. Da sehr viele Gebäude Fachwerkbauten aus Holz waren und oft innerhalb der Stadtmauern auf engstem Raum errichtet wurden, kamen Großbrände, bei denen ganze Stadtviertel abbrannten, sehr oft vor. Es wurden auch erstmals Feuerknechte in den Feuerlöschverordnungen verankert, so dass von den ersten Berufsfeuerwehren gesprochen werden kann, wie zum Beispiel in Wien 1685.

Die feuerwehrtechnische Ausrüstung war in der vorindustriellen Zeit auf einfache Hilfsmittel wie Eimer, Leitern oder Einreißhaken beschränkt. Im 17. Jahrhundert wurde der Schlauch erfunden, der zuerst aus genähtem Leder angefertigt wurde; später wurde das Leder vernietet. Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurden noch Handpumpen, sogenannte Feuerspritzen verwendet, die von Pferden oder der Löschmannschaft an die Einsatzstelle gezogen wurden. Mit der Erfindung des Verbrennungsmotors verbesserte sich auch die Ausrüstung der Feuerwehren: Motorspritzen und selbstfahrende Feuerwehrfahrzeuge erhöhten die Leistungsfähigkeit um ein Vielfaches.

In den USA wurden erst Mitte des 19. Jahrhunderts die ersten, privatwirtschaftlich organisierten, Berufsfeuerwehren gegründet. Teilweise wurden nur Häuser, die die Plakette eines solchen Unternehmens trugen, gelöscht.'

(Quelle: Wikipedia, ergänzt durch KFV Limburg-Weilburg)

 

Geschichtlicher Überblick über das Feuerlöschwesen
in Deutschland, Nassau, Hessen
und im Landkreis Limburg-Weilburg

1289: Am 14. Mai vernichtet ein verheerender Brand weite Teile der Altstadt von Limburg. Im Zuge des Wiederaufbaus entstehen später die ältesten Limburger Häuser, wie z.B. der Römer 1, ein Burgmannenhof aus dem Jahre 1296 und der Römer 2-4-6 im Jahre 1289. Beide gehören damit auch zu den ältesten Fachwerkhäusern Deutschlands.

1809: Die Nassauische Regierung verfügt, dass wegen der Feuergefahr keine Strohdächer mehr errichtet werden sollen.

1826: Die herzoglich Nassauische Regierung erlässt eine erste ausführliche Feuerpolizeiverordnung, die das Feuerlöschwesen auf Gemeindebasis regelt. Sie enthält Bestimmungen über die Feuerverhütung, die Anlegung von Brandweihern und anzuschaffende Löschgeräte sowie über das Löschen von Bränden. An der Spitze der Pflichtfeuerwehr, der alle Männer vom 18 bis 40 (in Kriegszeiten bis zum 60.) Lebensjahr angehören, steht der Schultheiß (ab 1848 der Bürgermeister). Häufig bilden die sogenannten Kirchspiele einen Verband. Die wichtigste Ausrüstung bei der Brandbekämpfung stellt nach wie vor der Eimer aus Leder, Holz oder Bast dar. Jede Familie hat einen solchen Eimer zu stellen. Obwohl das Feuerlöschwesen durch die Verordnung gesetzlich geregelt ist, machen sich mangelhafte Organisation, lockere Ordnung und ungenügende Ausbildung bei Brandbekämpfungen nachteilig bemerkbar.

Um 1850: Durch die beginnende Politikverdrossenheit Mitte des 19. Jahrhunderts (Biedermeier) und die sich bildenden Turnervereine entstehen um 1850 auch die ersten Freiwilligen Feuerwehren. Diese nennen sich meist Freiwillige Rettungsschar bzw. Lösch- oder Rettungscorps. Eine der ältesten Feuerwehren auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik ist die Feuerwehr der Kreisstadt Saarlouis (gegründet 1811) im heutigen Saarland.
Die Ausrüstungen sind meist selbst bezahlt und bestehen aus nicht viel mehr als einer Uniform, Mützen und ein paar Stiefeln. Nach und nach setzen sich der Einsatz von technischem Gerät (wie Spritzen des Ingenieurs Karl Metz) und bewährte Methoden von Brandbekämpfung und Logistik durch.

1854: Die erste Berufsfeuerwehrwache in Deutschland wird in der Großen Hamburger Straße 13/14 in Berlin-Mitte ihrer Bestimmung übergeben. Anfänglich ziehen Pferdegespanne Kutschen, die um die Jahrhundertwende (Industrialisierung) auf Automobilbetrieb umgestellt werden.

1866: Nassau wird von Preußen einverleibt. Alle Männer vom 20. bis 55. Lebensjahr sind zum Brandschutz verpflichtet, soweit sie nicht durch Gesetz oder eine jährliche Ablösesumme von 3 bis 25 Mark befreit sind.

1867: In Limburg wird am 8. Februar die erste Freiwillige Feuerwehr unserer Heimat gegründet. Der Brandschutz vor der Gründung wurde vom Turnverein wahrgenommen. Anlass für die Gründung war 1866 das Geschenk der Aachener- und Münchener Feuerversicherungsgesellschaft an den Gemeinderat,  eine Saug- und Druckspritze. Weitere Gründungen von Feuerwehren folgen 1869 in Hadamar sowie 1880 in Staffel und Obertiefenbach.

1872: Am 27. Juli finden sich in Wiesbaden 20 Delegierte der Freiwilligen Feuerwehren zusammen und fassen den Beschluss, einen Feuerwehrverband für den Regierungsbezirk zu gründen. Aus dem Gründungsprotokoll geht hervor, dass auch seine Majestät Kaiser Wilhelm I. anwesend war. Während der 1. Verbandsversammlung am 28. Juli in Wiesbaden wird der Nassauische Feuerwehrverband für gegründet erklärt. Aus Limburg wird Joseph Müller als Beisitzer gewählt.

1873: Der 2. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes findet am 2. Juni in Limburg statt. 1885: Beitritt des Nassauischen Feuerwehrverbandes zum Preußischen Landesfeuerwehrverband.

1886: Aufgrund der neuen Kreisordnung für die Provinz Hessen-Nassau, die am 1. April in Kraft tritt, entsteht der Kreis Limburg an der Lahn. Er umfasst das Amt Limburg aus dem Unterlahnkreis, das Amt Hadamar aus dem Oberlahnkreis, ohne die Gemeinden Niedertiefenbach und Waldernbach, aus dem alten Amt Idstein im Untertaunuskreis die Gemeinden Camberg, Dombach, Eisenbach, Erbach, Schwickershausen, Nieder- und Oberselters sowie Würges.
Der Oberlahnkreis wird ebenfalls nach der im Juni 1866 erfolgten Besetzung des Herzogtums Nassau durch das Königreich Preußen durch preußische Verordnung vom 22. Februar 1867 gebildet. Er besteht aus den ehemals nassauischen Ämtern Runkel, Hadamar und Weilburg. Der Sitz der Kreisverwaltung ist in Weilburg.
Bad Camberg wird von einer großen Feuersbrunst heimgesucht, die am 27. November insgesamt 19 Familien obdachlos macht. Von einem Hinterhaus in der Kirchgasse ausgehend, legen die Flammen trotz des Einsatzes der Feuerwehren aus Camberg und der Nachbarorte den Bereich zwischen Kirchgasse, Pfarrgasse und Strackgasse 42 Gebäude, darunter Stallungen und Scheunen, in denen das Feuer reiche Nahrung an den Heu- und Strohvorräten findet, in Schutt und Asche. Nur ein Haus, das mit einer Brandmauer versehen ist, entkommt dem Raub der Flammen.

1890: Die Feuerlöschverordnung legt das Alter für die Pflichtfeuerwehr auf das 20. bis 50. Lebensjahr fest. Alle Männer dieser Altersgruppen müssen in der Brandbekämpfung aktiv sein.
In diesem Jahr wird erstmals der Begriff „Verband“ für Veranstaltung innerhalb unseres jetzigen Landkreises erwähnt. Am 7. August berichtet das Weilburger Tageblatt: „Obertiefenbach, 3. August (Feuerwehrfest) Die hiesige Freiwillige Feuerwehr feierte heute in Gemeinschaft mit ihren Kameraden aus Weilburg im Wald an der Straße nach Schupbach ihr Verbandsfest. Auch die benachbarten Gesang- und Kriegervereine hatten der ergangenen Einladung Folge geleistet. Nach Abholung und Begrüßung der Gäste stand zunächst unter Leitung des Herrn Bürgermeisters Schmitt von hier auf dem Rathhaussaale eine Berathung über die inneren Angelegenheiten der beiden Feuerwehren statt. Um 3 Uhr marschirte man in geschlossenem Zuge von der Jung’schen Wirtschaft aus durch die Straßen des Orts nach dem Festplatze, wo sich eine große Menschenmenge aus den benachbarten Orten eingefunden hatte. Herr Bürgermeister Schmitt brachte das Hoch auf Se. Majestät des Kaiser und König aus, in welches die Anwesenden begeistert einstimmten. Später nahm derselbe nochmals Gelegenheit, auf die Bedeutung des Festes in einer längeren Ansprache einzugehen.  …“ Im damaligen Oberlahnkreis gab es zu dieser Zeit nur diese beiden Freiwilligen Feuerwehren, wobei offenbar die Freiwillige Feuerwehr Obertiefenbach an diesem Tag ihr 10-jähriges Bestehen feierte.

1901: Am 23. Mai fällt das Kammergericht ein für die Einrichtungen von Pflichtfeuerwehren durch Polizeiverordnungen folgenschweres Urteil. Ursache ist die Weigerung eines Fleischermeisters aus Pillau, sich an einem durch Polizeiverordnung festgelegten Appell der örtlichen Pflichtfeuerwehr zu beteiligen. So können die Einwohner einer Gemeinde nicht mehr durch Polizeiverordnungen, wie es vielerorts bis dahin üblich war, zum Feuerlöschdienst verpflichtet werden. Als Folge müssen Ortsstatuten erlassen werden, in denen Regelungen, wer zum Feuerlöschdienst herangezogen wird, wie die Bedienung der Spritze, die Übungen und die Herbeischaffung von Wasser erfolgen, enthalten sind. Hierauf werden nach und nach Freiwillige Feuerwehren gebildet (bis 1900 gibt es im heutigen Landkreis Limburg-Weilburg lediglich 16 Wehren. Alleine bis 1910 kommen weitere 16 hinzu.
In Weilburg findet der 16. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes statt. In den „Mittheilungen für den Feuerwehrverband des Regierungsbezirks Wiesbaden“ vom 20.11.1902 ist folgendes nachzulesen:
"Bezirkseintheilung
Von verschiedenen freiwilligen Feuerwehren ist der Antrag gestellt worden, sie einem anderen Bezirk zuzutheilen, respektive in dem Bezirk zu lassen, dem sie seither angehört haben. Darauf kann jedoch nicht eingegangen werden, denn wir müssen unbedingt die gefassten Beschlüsse beachten und durchführen. Auf dem Feuerwehrtag in Weilburg wurde nun, wie Seite 8 des betr. Berichtes zu lesen ist: Der Antrag in der von Herrn Regierungsrath de la Fontaine angedeuteten Weise einstimmig angenommen. Bei der Berathung des Antrages des Centralvorstandes an Stelle des Wortes „Bezirk“ das Wort „Kreis“ in allen §§ der Verbandssatzung zu setzen machte, nach der sehr lebhaften Debatte, Herr Regierungsrath de la Fontaine den Vorschlag wie folgt zu beschließen:
Das Wort „Bezirk“ stehen zu lassen mit dem Zusatz „die Bezirke sind so einzutheilen, daß in demselben nur Wehren ein und deselben Kreises vorhanden sind.“ Hiernach ist es dem Verbands-Ausschuß unmöglich, eine andere Eintheilung zu gestatten, und bitten wir alle persönlichen, lokalen und Sonder-Interessen in dieser Sache dem Allgemeinen unterzuordnen.
Der Verbands-Ausschuß"
Beim XVI. Feuerwehrtag im Jahr 1901 in Weilburg wurde somit die Struktur der Untergliederungen des Verbandes von Bezirken (die nicht einem politischen Gebilde zugeordnet waren) auf Kreise geändert. In der Folge gründeten sich Feuerwehrbezirke, die den politischen Kreisen entsprachen. Diese Feuerwehrbezirke gingen im Sprachgebrauch in „Kreisfeuerwehrverbände“ über.

1902:
Ab 23. November wird im Nassauischen Feuerwehrverband der 18. Bezirk (Oberlahn) als neuer 6. Bezirk geführt, dem nunmehr 8 freiwillige Wehren angehören. Zum gleichen Zeitpunkt werden die 14 Wehren aus dem Limburger Raum, die zuvor dem 3. Bezirk (Diez) zugeordnet waren, unter dem neu bezeichneten 7. Bezirk (Limburg) aufgelistet. Dieser Tag könnte spätestens als Gründungsdatum der beiden Kreisfeuerwehrverbände Limburg und Oberlahn gewertet werden. J. Müller aus Limburg übernimmt den Vorsitz des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg und ist somit auch Kreisbrandmeister.

1923: Der 25. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes findet in Limburg statt.

1930: Der Kreis Limburg zählt 27 Mitgliedswehren in denen 1.129 Freiwillige dienen. Der Kreisverband Oberlahn umfasst 24 Wehren mit 1.011 Mitgliedern.

1933: Im heutigen Landkreis Limburg-Weilburg werden 8 Freiwillige Feuerwehren gegründet. Im Jahr 1934 folgen weitere 37 und im Jahr 1935 noch 2 weitere Gründungen.
Das Amt des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg und des Kreisbrandmeisters von Limburg wechselt vom Eschhöfer Josef Diefenbach zu Hermann Beres aus Limburg (Anmerkung: Die Arbeiten im Kreisfeuerwehrverband dürften ab diesem Zeitpunkt bis zum Kriegsende wohl weitestehend niedergelegt worden sein, zumal Beres am 18. September 1933 durch Differenzen mit der Ortspolizeibehörde um Entbindung von dem Führungsposten als Kommandant der Feuerwehr Limburg gebeten hat).
Durch die nationalsozialistische Regierung in Preußen wird am 15. Dezember das „Gesetz über das Feuerlöschwesen (FLG - Feuerlöschgesetz)“ erlassen, durch das die Stellung der Feuerwehr im öffentlichen Leben neu geregelt wird und zum 1. Januar 1934 in Kraft tritt. Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr werden im Gesetz als "Polizeiexekutive besonderer Art" (auch Feuerlöschpolizei genannt, obwohl es diese Bezeichnung offiziell nicht gab) bezeichnet und den Ortspolizeiverwaltern unterstellt. Damit einhergehend verändert sich das äußerliche Erscheinungsbild der Freiwilligen Feuerwehren. Die Uniformen erhalten einen wehrmachtsähnlichen Schnitt sowie Schulterstücke. Zur ihrer Herstellung wird dunkelblaues Tuch verwendet, an die Stelle der verbreiteten Lederhelme tritt der auch bei der Wehrmacht eingeführte Stahlhelm 34 als neue Kopfbedeckung. Die Freiwilligen Feuerwehren sollen gleichzeitig als rechtsfähige Vereine in das Vereinsregister eingetragen werden. Zudem scheiden aufgrund der neu eingeführten Altersgrenze von 60 Jahren und der Überprüfung der politischen Einstellung viele Führungskräfte freiwillig bzw. zwangsweise aus dem aktiven Dienst.
Hierzu sei angemerkt:
Auch eine bisher wenig beachtete Erscheinung der damaligen Zeit drückt sich durch die Gründung von Freiwilligen Feuerwehren aus. Es war die Zeit, als der Tritt der Stiefel fanatisierter Gruppen durch die Straßen hallte. Es war die Zeit, in der ein Einzelner sich der Masse unterwerfen musste. Es war die Zeit, in der die nationalsozialistische Partei ihren Einfluss bis in die privatesten Sphären der Bürger geltend machte. Viele Bürger, die in den damaligen Geschehnissen den Beginn eines drohenden Unheils sahen, aber nicht die Möglichkeit hatten, sich dagegen zu stellen, sahen in der Gründung und in dem Eintritt zur Freiwilligen Feuerwehr die Möglichkeit, von der aktiven Mitarbeit oder Mitgliedschaft in den paramilitärischen Kampfverbänden und Organisationen der Partei verschont zu bleiben. Gerade in ländlichen Gegenden konnte der erkennbare Widerstand gegen die damaligen Machthaber den Arbeitsplatz oder gar die Existenz kosten. Die aktive Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr entband von der Verpflichtung der Teilnahme an den verschiedensten Parteiveranstaltungen der damaligen Zeit.

1934: Der letzte Verbandstag (31.) vor Auflösung des Nassauischen Feuerwehrverbandes findet in Weilburg statt. Der Nassauische Feuerwehrverband wird am 15. April aufgelöst und die Organisation wird in den "Provinzialfeuerwehrverband Hessen-Nassau" übergeleitet. Dies ist der letzte öffentliche Auftritt des Verbandes bis zur Wiedergründung 1948.
1945: Das Kriegsende ist für die Freiwillige Feuerwehr zugleich eine Zeit des Neubeginns. Dem Wahlspruch "Gott zur Ehr’, dem Nächsten zur Wehr" getreu, wollen sie ihrer Verpflichtung wieder nachkommen. Während alle bestehenden Vereinigungen und Zusammenschlüsse zunächst einmal verboten und aufgelöst werden, ergeht am 5. April an alle Freiwilligen Feuerwehren im Regierungsbezirk Wiesbaden der Befehl Nr. 6 "Auf Anordnung der Besatzungsbehörden ist der Feuerschutz durch die bisherigen Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr auszuführen". Die amerikanischen Sicherheitsoffiziere überwachen die Tätigkeit der Feuerwehr. Sie sehen in ihr eine paramilitärische Einrichtung und ordneten daher eine sofortige Trennung von Feuerwehr und Polizei an.

1948: Auf den Tag drei Jahre nach Kriegsende kommen am 8. Mai insgesamt 679 Delegierte der Freiwilligen Feuerwehren und der Werkfeuerwehren aus dem Regierungsbezirk in einer würdigen Feier in Eltville am Rhein zur Neugründung des Nassauischen Feuerwehrverbandes zusammen. Mitinitiator ist Josef Diefenbach aus Limburg-Eschhofen (1919-1933 Kommandant der Wehr Eschhofen, 1924-1933 Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Limburg, 1946-1948 Vorsitzender Arbeitsgemeinschaft der KBI im Reg. Bez. Wiesbaden, 1948-1953 Vorsitzender NFV) der auch zum Vorsitzenden gewählt wird.
Die Wehr Limburg verfügt u.a. über 5 Großlöschfahrzeuge.

1951:
Am 04. Oktober wird in Limburg beschlossen, den früheren Deutschen Feuerwehrverband (DFV) wieder entstehen zu lassen, der dann am 12. Januar 1952 in Fulda wieder gegründet wird.

1952: Am 12. Januar wird in Fulda der Deutsche Feuerwehrverband e.V. wieder gegründet.

1956: Der 6. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes nach der Wiederbegründung findet in Elz statt. Der 7. Verbandstag im Jahr darauf in Weilburg.
1965: In Limburg verkündet Bürgermeister Kohlmaier, dass Bestrebungen im Gange sind, die Feuerwehr Limburg zu einer Stützpunktfeuerwehr zu machen. Es werden erste Überlegungen zum Neubau eines Gerätehauses für die Wehr Limburg angestellt.

1966: Am 25. Juli durchbricht frühmorgens ein auf der Autobahn auf der Heimfahrt von Österreich fahrender Brüsseler Omnibus das Geländer der Autobahnbrücke. Der mit 43 Personen besetze Bus stürzt 12 Meter tief auf die Kreisstraße zwischen Niederbrechen und Werschau. Den ersten Helfern, Einwohner der benachbarten Dörfer, die auf dem Weg zur Arbeit sind, bietet sich ein Bild des Grauens. Mit Eisensägen arbeiten sich die kurz darauf eintreffenden Helfer (Polizei, Feuerwehr und Sanitäter) durch das Gewirr aus Stahl und Blech. Verstümmelte Leiber, verrenkte Gestalten, alles blutverschmiert. Erst als ein Kranwagen eintrifft, der den auf dem Dach liegenden Bus anhebt, können die eingeschlossenen Menschen befreit und die Verletzten in die Krankenhäuser nach Limburg, Weilburg, Hadamar und Diez transportiert werden. Pfarrer Bernhard und seine Amtsbrüder geben den Sterbenden die letzte Ölung und spenden ihnen Trost. Zehn Ärzte aus den umliegenden Orten leisteten Erste Hilfe. Für 17 Insassen, meistens Kinder, kommt jede Hilfe zu spät. Weitere Kinder sterben auf dem Transport ins Krankenhaus. Insgesamt finden 33 Menschen, darunter der Fahrer des Omnibusses und die erwachsenen Begleitpersonen den Tod. Über zwei Dutzend Helfer erhalten im Nachhinein den Orden des belgischen Königs.

1971: Zur Besserung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Unfallrettungsdienstes in den Landkreisen wird vom Hessischen Innenministerium als Hauptbestandteil einer Fernmelde- und Notrufzentrale ein Funk-Kommandotisch gegen eine Überlassungsvereinbarung an den Stützpunkt der Feuerwehr Limburg durch die Fa. AEG-Telefunken geliefert und voll funktionsfähig eingebaut.

1974: Im Januar wird die erste Relaisfunkstelle für den Landkreis Limburg am Hof Beselich bei Familie Hans Lanois in Betrieb genommen. Der Stadtbrandinspektor berichtet im Februar über die geplante Umrüstung auf die Funkalarmierung. Der Landrat schreibt im März/April die Stadt Limburg wegen der Besetzung des Kommandotisches (Funkleitstelle) rund um die Uhr an.

1975: Mit der Verwaltungsreform und der damit begonnenen und durchgeführten Zusammenschlüsse der Gemeinden in den bisherigen Kreisen Limburg und Oberlahn ab dem Jahre 1971 zu Großgemeinden, begannen sich in diesen Gemeinden auch die einzelnen Freiwilligen Feuerwehren zusammenzuschließen. Mit Beschluss des Hessischen Landtages vom 6. Februar 1974 wurde ebenfalls die Neugliederung der bisherigen Landkreise Limburg und Oberlahn zum Landkreis Limburg-Weilburg beschlossen. Nun war es an der Zeit, auch die beiden Kreisfeuerwehrverbände der ehemaligen selbständigen Kreise Limburg und Oberlahn zum Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg zusammenzuführen, was nach längeren Diskussionen am 20. September in Obertiefenbach vollzogen wird. Das Amt des Kreisbrandmeisters/Kreisbrandinspektors und des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg wird von Ernst Joeres aus Villmar-Aumenau übernommen, Stellvertreter wird Herbert Muth aus Selters-Niederselters.

1983:
In Limburg-Lindenholzhausen wird im Rahmen des 50-jährigen Bestehens der dortigen Wehr der 20. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes gefeiert, der vor exakt 111 Jahren gegründet wurde.

1988: Im September richtet die Freiwillige Feuerwehr Limburg im Rahmen ihres 120-jährigen Bestehens den 13. Hessischen Feuerwehrtag aus.

1989: Der 23. Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes findet in Elz statt.

2005: Im Mai Feuerwehrverbandstag wird im Rahmen der Feierlichkeiten des 100-jährigen Bestehens der Freiwilligen Feuerwehr Hünfelden-Kirberg auch der  Verbandstag des Nassauischen Feuerwehrverbandes gefeiert.

2008: Im März beschließt der Kreistag, dass auf dem Gelände der GAB (Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung, eine soziale Einrichtung des Landkreises Limburg-Weilburg) im Schlenkert in Limburg eine neue Rettungsleitstelle (Zentrale Leitstelle) und ein Verwaltungsneubau für die Bereiche öffentliche Ordnung und Soziales entstehen soll. Landrat Manfred Michel hofft auf eine Fertigstellung im Jahr 2009.

2010:
Im Juni wird der Kreisfeuerwehrbverband Limburg-Weilburg vom Hessischen Minsterium des Innern und für Sport als erster Feuerwehrverband zur“ Feuerwehr des Monats“ ausgezeichnet.

2011: Geplante Einführung eines neuen gemeinsamen digitalen Funksystems in Deutschland für alle BOS.

2012: Am 23./24.03.2012 werden im Landkreis Limburg-Weilburg im Feuerwehrhaus in Weilburg die ersten beiden Einweisungen in die digitalen Funkgeräte „DIGITALFUNK ENDANWENDER-UMSCHULUNG“ durchgeführt. Danach geht es bis in den September weiter in den Kommunen Weilmünster, Weinbach, Mengerskirchen, Merenberg, Löhnberg, Waldbrunn, Dornburg, Elbtal, Hadamar, Beselich, Villmar, Runkel, Brechen, Bad Camberg, Hünfelden, Selters, Elz und Limburg. Die Ausbildung basiert auf der von einigen Kreisausbildern des Landkreises erstellten und von der Hessischen Landesfeuerwehrschule überarbeiteten und freigegebenen Schulungsunterlagen und sieht eine vierstündige theoretische Funktionseinweisung sowie eine vierstündige praktische Geräteausbildung vor. Insgesamt werden bei den Schulungen alle aktiven Sprechfunker der BOS-Einheiten, ca. 1600 Feuerwehrangehörige, 100 Kameraden des DRK, 80 des MHD, 20 des DLRG und 50 des THW ausgebildet.

2014: Am 01.04.2014 kann nun auch die Zentrale Leitstelle Limburg-Weilburg per Digitalfunk erreicht werden. Zug um Zug sollen die alten analaogen funkgeräte in den Fahrzeugen durch Digitalfunkgeräte ersetzt werden. Der analoge und der digitale Funkverkehrskreis sind auf der Leitstelle zusammengeschaltet, so dass über beide Wege die Leitstelle und alle Kommunikationspartner erreicht werden können.

2015: Am 24.07.2015 wird in Limburg-Staffel durch Einheiten das Katastrophenschutzes des Landkreises Limburg-Weilburg eine Zeltstadt zur Aufnahme von Flüchtlingen errichtet. Im September folgen die Einrichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen in Weilburg-Waldhausen und im Dezember in Runkel-Dehrn. Auch hierbei helfen zahlrieche Feuerwehrleute mit.

 (Quelle: www.lindenholzhausen.de - (c) Bernd Rompel - mit freundlicher Genehmigung des Autors)


[Hier] finden Sie weitere Angaben zur Historie des Kreisfeuerwehrverbandes Limburg-Weilburg.

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