
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
„Verfeinerte“ Dienstanweisungen für Polizei und Rettungsdienst
Wie Polizeisprecher Bruno Reuscher auf Anfrage der NNP mitteilt, sind die bestehenden Dienstanweisungen für Polizei und Rettungsdienst «verfeinert» worden. In mehreren Gesprächen zwischen dem neuen Limburger Polizeichef Jürgen Begere und Kreisbrandinspektor Georg Hauch als Verantwortlicher für die Rettungsleitstelle sei dies vereinbart worden. Das heißt konkret: Wer den Polizeinotruf 110 anwählt und um einen Rettungswagen bittet, soll von sofort an immer nach dem Grund gefragt werden. Bei dem Notruf vor knapp einem Monat hatte ein 47-jähriger Mann, der zu Besuch in Limburg war, die Polizei gerufen, weil sein 46-jähriger Bekannter vor dessen Haustür mit dem Messer angegriffen und so schwer verletzt worden war, dass er im Krankenhaus operiert werden musste (wir berichteten); der Täter ist noch nicht ermittelt.
Acht Stunden zu spät
Der Anrufer hatte seinen Namen genannt und um einen Rettungswagen gebeten. Weiter kam er nicht, weil sein Anruf sofort an die 112 weitergeleitet worden war. Dort gab er dann zwar den Hinweis, warum er Hilfe benötige, aber die Polizei wurde darüber nicht mehr informiert. Erst fast acht Stunden nach dem Angriff war die Polizei von der Messerattacke in Kenntnis gesetzt worden – von einem Arzt im Limburger Krankenhaus.
Auch alle Mitarbeiter der Rettungsleitstelle seien nochmals angewiesen worden, die Polizei immer über eine mögliche Straftat zu informieren, sagt Reuscher. Falls dies telefonisch nicht funktioniere, würden sie andere Mittel einsetzen wie Fax oder E-Mail.
Mit den jetzt bestehenden Regelungen in den Dienstanweisungen dürfte es nach Reuschers Angaben nicht mehr zu einer Panne kommen. dick
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