
Der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg e.V. stellt von Zeit zu Zeit in seinem Infodienst aktuelle und wichtige Informationen für die Feuerwehren und in diesem Fall sicherlich auch für die Kommunen zusammen.
Die Nr. 23 – KFV-Info 2/2011 enthält interessante Informationen zum Themenbereich "Datenübermittlung zur Nachwuchswerbung der Freiwilligen Feuerwehren"
Der Hessische Datenschutzbeauftragte Professor Dr. Michael Ronellenfitsch hat im 39. Tätigkeitsbericht klargestellt, dass für die Freiwilligen Feuerwehren ist ein öffentliches Interesse an der Mitgliederwerbung anzunehmen ist, da die langfristige Sicherstellung des Brandschutzes für die Kommunen eine gesetzliche Verpflichtung nach § 3 HBKG ist.
Dies bedeutet, dass nach § 34 Abs. 3 HMG eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) für die Mitgliederwerbung der Feuerwehren erteilt werden darf!
Weiteres kann der Info Nr. 23 – KFV-Info 2/2011 "Datenübermittlung zur Nachwuchswerbung der Freiwilligen Feuerwehren" entnommen werden.
Die Info kann im Downloadbereich heruntergeladen werden.