News der Nassauischen Neue PresseLimburg-Weilburg. Auch in diesem Jahr werden wieder Raketen und Böller zum Jahreswechsel gezündet. Das ist nicht überall erlaubt. Die Feuerwehr gibt Tipps für das sichere Feuerwerk und die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) warnt vor nicht erlaubten Feuerwerkskörpern ...

Hinweis: Verwendung der Artikel der Nassauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.

In Weilburg ist das Zünden von Feuerwerk auf dem Marktplatz verboten, in der Vergangenheit machte ein Schild darauf aufmerksamBild: In Weilburg ist das Zünden von Feuerwerk auf dem Marktplatz verboten, in der Vergangenheit machte ein Schild darauf aufmerksam

Warnung vor Zündschnüren, mehr Explosivstoff in den Feuerwerkskörpern

"In den vergangenen Jahren war es sehr ruhig, nicht nur was die Einsätze der Feuerwehren angeht, auch die Rettungskräfte sind nur wenig im Einsatz gewesen", sagt Kreisbrandinspektor Georg Hauch. Und so kann es natürlich bleiben, auch bei diesem Jahreswechsel. Hier und da ein paar Mülltonnenbrände, in Bad Camberg ein gesprengter Briefkasten, das ist die Bilanz der vergangenen Neujahrsnacht. Und in den Jahren zuvor war es auch nicht mehr.

Ob sein Wunsch in Erfüllung geht? Es gibt eine klare Aufrüstung zu beobachten. Es darf mehr Explosivstoff pro Knallkörper verwandt werden. Nach der EU-weiten Vereinheitlichung der Richtlinien sind nun 500 Gramm erlaubt, zuvor waren es nur 200 Gramm. Es gibt noch weitere Änderungen. Raketenbatterien mit bis 150 Schuss oder auch Fächer, deren Feuerwerk sich bis zu 30 Grad neigt; bisher galten 15 Grad als Grenze. Das könnte gerade für Gebäude deutlich gefährlicher werden, denn an die klare Vorgabe, diese Fächer nur auf freiem Feld zu zünden, halten sich nur wenige.

Tipps der Feuerwehr

Um so wichtiger der Tipp des Brandschutzfachmanns Georg Hauch: In der Silvesternacht alle Türen und Fenster im Haus geschlossen halten. Der Nassauische Feuerwehrverband hat noch weitere Empfehlungen parat, die beim Umgang mit Feuerwerkskörpern beachtet werden sollten:
  • Knallkörper und Raketen in jedem Fall kühl lagern. Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen, tragen.
  • Gebrauchsanweisung bereits im Vorfeld sorgfältig studieren.
  • Nur den Teil aus einer Packung entnehmen, der sofort gebraucht wird.
  • Beim Anzünden der Feuerwerkskörper für sich selbst und die Umgebung (z.B. Gebäude, landwirtschaftliche Einrichtungen, Lagertanks mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen) ausreichenden Sicherheitsabstand bewahren.
  • Feuerwerkskörper nicht unkontrolliert wegwerfen (z.B. in Fenster oder andere Hausöffnungen). Niemals nach Personen werfen oder zielen! Keinesfalls sollten diese pyrotechnischen Artikel unter, auf oder gar nach fahrenden Fahrzeugen geworfen werden.
  • Raketen sollten in große Flaschen gestellt werden, die wiederum in einem Kasten stehen. Das Bündeln von Raketen soll unterbleiben, da durch ungleiche Zündungen Kursabweichungen unvermeidbar werden.
Feuerwerk verboten

Es gibt sogar Bereiche, wo es verboten ist, mit Feuerwerk zu hantieren. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie von Kinder- und Altenheimen. Und auch in der Nähe von Fachwerkhäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Damit besteht quasi ein Gesamtverbot für die Limburger Altstadt. Das bestätigt auch Paul Müller als Leiter des Limburger Ordnungsamts. Allerdings weiß er auch, dass es ein Verbot ist, das nicht kontrolliert werden kann. "Es bleibt ein Appell an die Vernunft der Menschen", sagt Müller.

Auf dem Weilburger Marktplatz gibt es auch ein Feuerwerksverbot. Das hat die Stadt aufgrund der dort befindlichen Weihnachtsbeleuchtung verfügt. Zum einen soll die Weihnachtsbeleuchtung geschützt werden, zum anderen besteht die Gefahr, dass Raketen in dem engmaschigen Kabelsystem hängen bleiben, ihre Richtung ändern und eventuell sogar Passanten verletzen.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung warnt zudem vor CE-gekennzeichneten Feuerwerkskörpern der Kategorie F 2 mit nicht erlaubten Anzündmitteln (zum Beispiel gedeckter Stoppine). Dies betrifft nach BAM-Angaben derzeit die folgenden Artikel: Feuerwerksbatterie "Knock Out" Registriernummer: 0336-F2-27410, Identifikationsnummer: BAM-F2-0308; Feuerwerksbatterien Solar und Solaris, Registriernummer: 1395-F2-0003/2009, Identifikationsnummer: BAM-F2-0163.

Kein Schutzabstand

Nach den geltenden Anforderungen dürfen Feuerwerkskörper keine spontan abbrennenden gedeckten Anzündschnüre nach außen führen. Wenn diese Schnüre angezündet werden, muss mit einem durch die Verbrennung entstehenden Gas gerechnet werden, das zu einem direktem Durchzünden und einem sofortigem Start der Feuerwerksfunktion führen kann. Der Schutzabstand von acht Metern für Feuerwerkskörper der Kategorie F 2 kann dann nicht mehr eingehalten werden.

In diesem Zusammenhang weist das Amt zudem noch darauf hin, dass der Umgang mit den Stoppinen eine behördliche Erlaubnis voraussetzt, also nur Profis, den Pyrotechnikern, vorbehalten ist. jl

Artikel vom 29. Dezember 2011, 21.40 Uhr (letzte Änderung 30. Dezember 2011, 04.25 Uhr)

KFV:

[Hier] finden Sie weitere Tipps zm richtigen Umgang mit Feuerwerk.

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