Limburg/Waldbrunn. Nach einer Schnapsidee eines 19-jährigen Mannes aus einem Gemeindeteil von Waldbrunn setzten sich am Abend des 11. Oktober vergangenen Jahres rund 45 Mitglieder der Feuerwehr, der Polizei und des Deutschen Roten Kreuzes in Bewegung, um bei einem über Notruf gemeldeten Unfall im Ortskern von Hausen Hilfe zu leisten ...
Hinweis: Verwendung der Artikel der Nasauischen Neuen Presse mit freundlicher Genehmigung der Frankfurter Societäts-Druckerei.
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Von Bernd Bude
... Nach gut einer halben Stunde bemerkten die Rettungskräfte, dass es sich bei dem Anruf um einen Fehlalarm (Anmerkung KFV: besser: Falschalarm) gehandelt hatte. Der Täter war schnell ermittelt. Anhand des mitgeschnittenen Notrufs waren sich zwei Feuerwehrleute darüber im Klaren, dass es sich um einen ihrer Kameraden handelte, der schon einmal mit dem Missbrauch von Notrufen in Erscheinung getreten war.
«Mir fehlt das Verständnis für Sie», sagte Jugendrichter Thomas Becker während der daraus folgenden Gerichtsverhandlung kopfschüttelnd und verurteilte den Auszubildenden zu einer Woche Dauerarrest, der Ableistung von hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 500 Euro, die der junge Mann an das DRK zu entrichten hat. Der Richter übertraf mit seinem Strafmaß noch die Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die lediglich für einen Freizeitarrest und eine Arbeitsauflage plädiert hatte.
Am Tattag sprach der Angeklagte einen 14-jährigen Schüler an und fragte, ob er denn einmal einen Feuerwehreinsatz miterleben möchte. Als dieser die Frage bejahte, begab sich der 19-Jährige, der vorgab, alkoholisiert gewesen zu sein, in eine Telefonzelle und alarmierte über den Notruf die Feuerwehr. Während der Täter als Mitglied der Feuerwehr in einem der Einsatzfahrzeuge seinen Dienst versah, ergötzte sich der damals noch nicht strafmündige Schüler an dem Auflauf der Einsatzkräfte. Der Vorsitzende warf dem Schüler ebenfalls eine «psychische Beihilfe» zur Tat vor, da er seinen Freund nicht vom Anruf abgehalten habe. Die fehlende Strafmündigkeit verhindere jedoch eine mögliche Verwarnung.
«Der Alkohol kann die Tat nicht entschuldigen und die Strafe lässt sich deshalb auch nicht mindern», sagte Thomas Becker in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe seinem Freund eine Show darbieten wollen und dabei nicht beachtet, dass die Rettungskräfte im Falle eines tatsächlichen Unfalls in der Nähe von einem Einsatz abgehalten worden wären. Der Einsatz sei wegen des starken Nebels auch noch sehr gefährlich gewesen. «Ich hoffe, der Gefängnisbesuch läutert Sie», sagte der Richter und kündigte weiterhin an, dass der Angeklagte auch für die geschätzten Einsatzgebühren in Höhe von 1200 Euro gerade zu stehen habe.
... Nach gut einer halben Stunde bemerkten die Rettungskräfte, dass es sich bei dem Anruf um einen Fehlalarm (Anmerkung KFV: besser: Falschalarm) gehandelt hatte. Der Täter war schnell ermittelt. Anhand des mitgeschnittenen Notrufs waren sich zwei Feuerwehrleute darüber im Klaren, dass es sich um einen ihrer Kameraden handelte, der schon einmal mit dem Missbrauch von Notrufen in Erscheinung getreten war.
«Mir fehlt das Verständnis für Sie», sagte Jugendrichter Thomas Becker während der daraus folgenden Gerichtsverhandlung kopfschüttelnd und verurteilte den Auszubildenden zu einer Woche Dauerarrest, der Ableistung von hundert Stunden gemeinnütziger Arbeit und einer Geldstrafe von 500 Euro, die der junge Mann an das DRK zu entrichten hat. Der Richter übertraf mit seinem Strafmaß noch die Forderung der Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die lediglich für einen Freizeitarrest und eine Arbeitsauflage plädiert hatte.
Am Tattag sprach der Angeklagte einen 14-jährigen Schüler an und fragte, ob er denn einmal einen Feuerwehreinsatz miterleben möchte. Als dieser die Frage bejahte, begab sich der 19-Jährige, der vorgab, alkoholisiert gewesen zu sein, in eine Telefonzelle und alarmierte über den Notruf die Feuerwehr. Während der Täter als Mitglied der Feuerwehr in einem der Einsatzfahrzeuge seinen Dienst versah, ergötzte sich der damals noch nicht strafmündige Schüler an dem Auflauf der Einsatzkräfte. Der Vorsitzende warf dem Schüler ebenfalls eine «psychische Beihilfe» zur Tat vor, da er seinen Freund nicht vom Anruf abgehalten habe. Die fehlende Strafmündigkeit verhindere jedoch eine mögliche Verwarnung.
«Der Alkohol kann die Tat nicht entschuldigen und die Strafe lässt sich deshalb auch nicht mindern», sagte Thomas Becker in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte habe seinem Freund eine Show darbieten wollen und dabei nicht beachtet, dass die Rettungskräfte im Falle eines tatsächlichen Unfalls in der Nähe von einem Einsatz abgehalten worden wären. Der Einsatz sei wegen des starken Nebels auch noch sehr gefährlich gewesen. «Ich hoffe, der Gefängnisbesuch läutert Sie», sagte der Richter und kündigte weiterhin an, dass der Angeklagte auch für die geschätzten Einsatzgebühren in Höhe von 1200 Euro gerade zu stehen habe.